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Antrag auf Elterngeld als Formular zum Ausfüllen
Dan Race

Damit Eltern vom Staat Elterngeld beziehen können, musst du einen Antrag stellen. Welche Fristen es dabei zu beachten gilt und welche Unterlagen zum Antrag dazu gehören, liest du hier.

Das Elterngeld zu beantragen, kann sich als reichlich kompliziert erweisen. Denn Eltern können wählen zwischen klassischem Elterngeld, Elterngeld-Plus, dazu Bonusmonate, wenn beide Partner Elterngeld beziehen. Es ist wichtig, hier genau hinzuschauen und zu rechnen, um sich nicht später über finanzielle Einbußen ärgern zu müssen.

Wann musst du den Antrag stellen?

Den Antrag aufs Elterngeld kannst du frühestens am Tag der Geburt des Babys stellen. Du hast maximal drei Monate Zeit ab dem Geburtstag des Kindes; für drei Lebensmonate wird das Elterngeld rückwirkend gezahlt. Wichtig: Es zählen die Lebensmonate des Kindes, ist es also am 15.04. geboren, musst du den Antrag bis 15.07. bei der entsprechenden Elterngeldstelle vorliegen haben, um das Elterngeld für diese Zeit nicht zu verschenken. Es reicht hier auch eine schriftliche Mitteilung; alle weiteren Unterlagen kannst du ohne Weiteres noch nachreichen.

Dagegen gilt bei einem adoptierten Kind nicht das Geburtsdatum, sondern der Tag an dem das Kind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde.

Übrigens kannst du die Bezugszeiten und die Art des Elterngeldes nachträglich ändern für die zukünftigen Monate bzw. noch nicht gezahltes Elterngeld. Dazu reicht es, dem Sachbearbeiter ein formloses Schreiben zu schicken.

Wer sollte den Antrag stellen?

Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Nur wenn ein Alleinerziehender das alleinige Sorgerecht hat, dann reicht seine Unterschrift allein aus.

Es muss für jedes Kind ein eigener Elterngeldantrag ausgefüllt und eingereicht werden; dies ist speziell für Eltern von Mehrlingen wichtig.

Wo kannst du den Antrag stellen?

Für den Elterngeldantrag sind die Bundesländer zuständig. Dementsprechend gibt es keinen einheitlichen Antrag, sondern jedes Bundesland hat sein eigenes Formular und eine Elterngeldstelle, die die Anträge bearbeitet. In manchen Bundesländern kannst du den Antrag online stellen. Diesen Online-Antrag kannst du sogar schon sechs Wochen vor der Geburt ausfüllen und speichern.

Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) findest du aber übergreifend ausführliche Informationen über das Elterngeld und die Elternzeit in Form einer Broschüre. Hier kannst du außerdem zu den Elterngeldanträgen der jeweiligen Bundesländer gelangen.

Was gehört zum Antrag dazu?

Folgende Papiere müssen dem Elterngeldantrag beigelegt werden:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" oder "für soziale Zwecke" im Original, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde. Bei einer Geburt in einem EU-Land wird eine Kopie der Geburtsurkunde vorgelegt, bei einer Geburt außerhalb der EU muss die Geburtsurkunde als eine beglaubigte, deutsche Übersetzung eingereicht werden.
  • Eine Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses von beiden Elternteilen
  • Die Einkommensnachweise bzw. Lohnabrechnungen für die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Selbstständige sollten den letzten Steuerbescheid oder eine eigene Gewinn-Verlustrechnung der letzten 12 Monate vorlegen, falls der Steuerbescheid noch nicht zugesandt wurde.
  • Beamte benötigen außerdem eine Bescheinigung über die Bezüge im Mutterschutz nach der Geburt.
  • Die Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Darin steht, ob Mutterschaftsgeld bewilligt oder abgelehnt wurde.
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers über einen eventuellen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt
  • Falls gleichzeitig Elternzeit genommen wird, ein Nachweis über die vom Arbeitgeber bestätigte Elternzeit
  • Falls du planst, während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit zu arbeiten, dann sollte eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers vorliegen bzw. bei Selbstständigen eine Erklärung über die Arbeitszeit
  • Falls du Krankengeld bekommen hast wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung, muss dies mit einem Nachweis sowie dem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.

Die finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen

Damit die finanzielle Unterstützung vom Staat möglichst hoch ausfällt, solltest du schon in der Schwangerschaft planen und gegebenenfalls die Steuerklassen wechseln. Denn je höher der Nettoverdienst, umso höher ist das monatliche Elterngeld.

Außerdem solltest du beachten, dass ein Einkommen, welches du während des Bezugs von Elterngeld erzielst, die Höhe des Elterngeldes mindern kann. Deshalb solltest du die Elternzeit beispielsweise ebenfalls entsprechend den Lebensmonaten des Kindes nehmen und nicht nach Kalendermonaten, denn Elterngeld wird auch nach den Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Ansonsten hast du eventuell einen Verdienst während du Elterngeld bekommst.

Bei komplizierten Planungen kann es durchaus von Vorteil sein, sich von professionellen Elterngeldberatern unterstützen zu lassen. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen sind in dieser Hinsicht nicht tätig.

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