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Elterngeld
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Mit dem Elterngeld Plus kannst du gleichzeitig Teilzeit berufstätig sein - und deine Kinder betreuen. Damit ist es möglich, Familienplanung und Berufsleben besser miteinander zu verbinden.

Durch die staatliche Leistung kannst du Betreuung und Teilzeitbeschäftigung auf längere Zeit parallel kombinieren. "Wir stärken damit allen jungen Eltern den Rücken, die gemeinsam für ihre Kinder da sein wollen", betonte die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) das Ziel der Regelung, für die der Staat mit fünf Milliarden Euro pro Jahr aufkommt.

Elterngeld halbieren - und Teilzeit arbeiten

Das Elterngeld Plus erlaubt es, das Elterngeld zu splitten: Du darfst dir das reguläre, monatliche Elterngeld jeweils zur Hälfte, aber für eine längere Dauer, nämlich über 24 Monate hinweg, auszahlen lassen. Während der Zeit kannst du einen Minijob annehmen und in Teilzeit arbeiten. Wenn beide Elternteile jeweils zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche parallel arbeiten, könnt ihr einen Partnerschaftsbonus erhalten. In diesem Fall erhält jeder Elternteil noch für vier Monate Elterngeld Plus.

Alleinerziehenden steht das Elterngeld Plus natürlich in gleichem Maße zu. Du kannst ebenfalls vier Monate zusätzlich das Elterngeld beziehen, wenn du vier aufeinanderfolgende Monate auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden kommst.

Flexible Planung: Kombi aus Elterngeld und Elterngeld Plus

Alle Eltern können wählen, ob du das herkömmliche Elterngeld beziehen möchtest, ob du das neue Elterngeld Plus nutzen willst oder ob du dich für eine Kombination aus beiden Varianten entscheiden möchtest. Somit kannst du dich beispielsweise anfangs erst ganz auf den neuen Erdenbürger konzentrieren und sechs Monate lang das volle Elterngeld beziehen. Anschließend sind noch zwölf Monate lang Elterngeld Plus, also jeweils die Hälfte des Elterngeldes möglich. Arbeiten dann beide Elternteile vier Monate parallel 25 bis 30 Stunden, bekommt die Familie für diese Zeit zweimal den Partnerschaftsbonus.

Drei Zeiträume bei der Elternzeit

Die neue Regelung erlaubt beiden Elternteilen ab kommendem Jahr außerdem, die Elternzeit auf nicht nur zwei, sondern auf drei Zeiträume zu verteilen. Wie bislang können berufstätige Eltern bis zum dritten Geburtstag deines Kindes mit einer siebenwöchigen Anmeldefrist eine unbezahlte Auszeit nehmen. Neu ist, dass Eltern nach dem dritten Geburtstag bis zum achten Geburtstag des Kindes mit dem Elterngeld Plus ganze 24 Monate Elternzeit mit einer 13-wöchigen Anmeldefrist beantragen können.
Aber Achtung: Den dritten Zeitabschnitt können Arbeitgeber ablehnen, wenn sie dringende betriebliche Gründe aufführen.

Mehrlinge - nur einmal Elterngeld und ein Mehrlingszuschlag

Einen Nachteil bringt das Elterngeld Plus für Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen: Du bekommst nur Elterngeld für ein Kind! Dazu gibt es für jedes weitere Kind nur jeweils einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Damit erhalten Eltern von Zwillingen also kein doppeltes Elterngeld mehr.

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