Die Regelungen beim Elterngeld:
flexible Planung ist möglich

mama mit baby

© Adobe Stock, Drazen

Bei der Planung ihres Elterngeldes sind Eltern relativ flexibel: Sie können Teilzeitmöglichkeiten nutzen, zusätzliche Frühchen-Monate in Anspruch nehmen und die bürokratischen Hürden sind mittlerweile auch kleiner geworden.

Nachdem die Neuregelungen des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" im September 2021 in Kraft getreten sind, können Eltern viel flexiblere Entscheidungen treffen. Die Regeln gelten für alle Eltern, deren Kinder nach dem 1. September 2021 geboren werden.

Flexible und kurzfristige Lösungen für individuelle Planungen

Eltern, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, dürfen während sie Elterngeld beziehen 32 statt 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus, mit dem beide Elternteile parallel Teilzeit arbeiten können, kann bei 24 bis 32 Wochenstunden gezahlt werden. Auf diese Weise wird durch drei bis vier volle Arbeitstage auch die Arbeitsorganisation erleichtert.

Insgesamt erlauben die Regelungen den Eltern individuelle Entscheidungen: Der Partnerschaftsbonus kann zwischen 2 und 4 Monaten bezogen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Falls ein Elternteil beispielsweise im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten kann, ist das kein Problem, die Familie muss das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate deshalb nicht zurückzahlen. Generell müssen sich Eltern beim Antrag auch nicht endgültig festlegen: Sie können vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden oder sie beantragen erst 2 Monate und verlängern später.

Längere Arbeitszeit: Partnerschaftsbonus ist nicht in Gefahr

Auch wenn die Arbeitszeit in einzelnen Monaten unter- oder überschritten wird, ist nicht der gesamte Partnerschaftsbonus in Gefahr. Die Eltern müssen nur im Schnitt zwischen 24-32 Arbeitsstunden leisten. Den Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende bekommen oder die Mutter bezieht ihn allein weiter, wenn der Vater unvorhergesehen nicht weiterarbeiten kann.

Bekommen Eltern neben dem Elterngeld Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, ändert sich dadurch die Höhe des Elterngeldes nicht. Außerdem müssen Nachweise über die Arbeitszeit nur im Ausnahmefall nachträglich erbracht werden.

Frühchen-Eltern - Elterngeld über einen längeren Zeitraum möglich

Eltern von Frühgeborenen können bis zu 4 Monate länger Elterngeld in Anspruch nehmen. Dies wird gestaffelt entsprechend dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes. Kommt ein Baby mindestens sechs Wochen vor dem Termin, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Bei acht Wochen vor dem Termin bekommen die Eltern zusätzlich zwei Basiselterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin vier Monate Basiselterngeld. Bei Bedarf können diese Basiselterngeld-Monate auch umgewandelt werden in ElterngeldPlus.

Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit können ausgeschlossen werden

Sind Eltern, neben ihrer Anstellung auch selbstständig tätig, werden geringe Einkünfte beim Elterngeld besser berücksichtigt. Liegen die Nebeneinkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt im Schnitt unter 35 Euro im Monat, dürfen Eltern beantragen, dass nur die Einkünfte aus der Arbeitnehmer-Tätigkeit für das Elterngeld berücksichtigt werden. Früher wurde pauschal das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt zu Grunde gelegt.

Folgendes Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Erzieher, der fest angestellt ist, erwartet mit seiner Frau ein Kind. Im Jahr zuvor hatte er, abgesehen von einer einmaligen freiberuflichen Einnahme von 200 Euro, kein Einkommen. Früher wurde er durch die einmalige Einnahme wie ein Selbstständiger behandelt, er hätte damit den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro bekommen. Jetzt kann er beantragen als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden. Damit wird die einmalige Einnahme nicht berücksichtigt und sein Elterngeld wird anhand der zwölf Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Eltern, die zusammen ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro haben, können kein Elterngeld beziehen. Früher lag die Grenze bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen über 250.000 Euro gilt das Gleiche.


Quellen:
Westdeutsche Zeitung: Paare reden sehr offen über ihre Finanzen

Zuletzt überarbeitet: März 2023

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