Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni! In meinem Bluttest wurde festgestellt, dass ich Zytomegalie negativ bin, ich bin von Beruf Erzieherin und mittlerweile in der achten Woche schwanger, ab Januar fange ich wieder zu arbeiten an. Nun meine Frage: Darf ich dann überhaupt dann noch im Kindergarten arbeiten? Die Ansteckungsgefahr ist ja doch erhöht, gerade bei kleinen Kindern, die ständig husten, schneuzen, in die Windel machen.... oder wäre in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot angesagt? In meiner ersten Schwangerschaft wurde dieser Test nicht gemacht, deshalb mach ich mir jetzt erst recht Sorgen, will das Leben und die Gesundheit meines Babys nicht aufs Spiel setzen... Wie geht man in einem solchen Fall vor? Vielen Dank für ihre Antwort. LG
Hallo, Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt dazu in seinen Informationen folgendes: "Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben. Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe . Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden. Nachzulesen unter http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. VB
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