Frage: Yoga

Hallo, ich habe ab 28.1. wieder einen yogakurs und habe heute früh einen ss test gemacht,der positiv ausfiehl. Ich hatte meine letzte Regel am 26.11.04 und einen zyklus von ca. 34 tagen,d.h. ich wär ca. 5 woche,oder? Meine Frage: Kann ich den Yogakurs machen? Wahrscheinlich nicht alle übungen machen,da es kein speziell für schwangere kurs ist?!? Bis zu welchen Monat ist es ok? Ich möchte es eigentlich nicht aufgeben,da es mir sehr viel ruhe gibt. Ich hatte im Juli eine FG und dieser kurs hat mir sehr geholfen,das es mir besser geht. Eine weitere Frage: im juli hab ich gleich nach feststellen der ss vom FA aus Heparin spritzen müssen,da ich einen gendefekt habe (bzgl. Blutgerinnung faktor v leiden oder so ähnlich). Jetzt hab ich natürlich bedenken,wenn ich sofort wieder mit dem sprtzen anfang,das wieder was schiefläuft. Bei meiner ersten tochter hatte ich auch erst in der 11.woche begonnen (hatte da dann auch danach eine blutung... kann das damit was zu tun haben?). Sind meine Bedenken umsonst? Ich möchte eigentlich noch warten mit den spritzen,aber dadurch gefährde ich ja auch meine Gesundheit,wegen erhöhter Thrombosegefahr. Ich weiß nicht was ich machen soll. Vielen Dank für ihre antwort,(ich weiß,es ist schwierig bzgl. letzer Frage) LG Katrin

Mitglied inaktiv - 03.01.2005, 23:16



Antwort auf: Yoga

liebe Katrin, 1.grundsätzlich sind Yoga-und Entspannungsübungen gerade in der Schwangerschaft erlaubt und auch hilfreich, vielerlei Beschwerden zu lindern. Es mag einige Übungen geben, die nicht erlaubt sind. Darauf sollte der Yogalehrer verweisen. Wenn die Schwangere Beschwerden oder Schmerzen entwickelt, ist sicher Zurückhaltung oder vorheriger Rücksprache mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin geboten. 2.diese Mutation (ein Austausch eines Eiweißes) in einem wichtigen Gerinnungsfaktor des Blutes wird auch als Faktor V-Mangel oder APC-Resistenz bezeichnet und sie kommt einer angeborenen Thromboseneigung gleich. Hierdurch kann eine körpereigener Hemmstoff der Gerinnung (das aktivierte Protein C = APC) nicht mehr ausreichend am Faktor V binden und dies führt so zu einer verstärkten Gerinnbarkeit des Blutes. Die Störung liegt auf dem Chromosom (Teil der Erbanlage) Nr. 1. Da alle Chromosomen beim Menschen in doppelter Form vorliegen, kann entweder nur ein Chromosom betroffen sein (heterozygoter Träger) oder beide Chromosomen (homozygoter Träger). In gewissen Situationen (Pille, Schwangerschaft) kann diese Störung eine besondere Bedeutung gewinnen, als nämlich hiermit ein erhöhtes Thromboserisiko verbunden ist. Unter Berücksichtigung einer solchen Gerinnungsstörung wäre dann in Anlehnung an die Empfehlungen der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) zu erörtern, ob und ab wann man der Schwangeren, neben Kompressionsstrümpfen auch einen so genanten "Blutverdünner" (niedermolekulares Heparin) verordnet, um das Thrombose- und Embolierisiko zu minimieren. Dazu würde dann ggf. auch der Zeitraum des Wochenbettes (etwa 6 Wochen nach der Entbindung) gehören. Meines Wissens - bitte dieses aber nochmals vor Ort individuell besprechen! - bietet der alleinige, heterozygote Defekt ohne Thrombose in der Vorgeschichte ein niedriges Risiko nach der Klassifikation: Man würde aber einen Blutverdünner für die Zeit des Wochenbettes empfehlen. Heterozygote Merkmalsträger weisen ein ca. 5 -10fach erhöhtes Thromboembolierisiko auf, homozygote Merkmalsträger ein 80 - 100faches Risiko. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 04.01.2005



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