Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Welche Tätigkeiten darf ich ausführen?

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Frage: Welche Tätigkeiten darf ich ausführen?

Mitglied inaktiv

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Ich arbeite als Krankenschwester in einem ambulanten Pflegedienst. Nun würde ich gerne wissen, welche Tätigkeiten ich noch ausführen darf. Darf ich noch weiterhin alleine fahren, oder muss noch jemand dabei sein? Meine Arbeit besteht aus der Grundpflege von Patienten, Zuckermessung, s.c. Injektionen, Wundverbände... Auch hat man viele Arbeiten, die man gebückt verrichtet, wie z.B. teilweise Grundpflege, Kompressionsstrümpfe anziehen... Sonn- und Feiertage darf ich aber weiterhin arbeiten, oder? Bitte um baldige Antwort. DANKE!


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, was die Schwangere hier noch in dem entsprechenden Beruf machen darf, sollte dem Arbeitgeber bekannt sein und geht aus dem Mutterschutzgesetz hervor. Sie darf u.a. keine Tätigkeiten verrichten, bei der die Gefahr von Infektionen besteht: Umgang mit infektiösen Patienten, Materialien, Verabreichen von Spritzen. Ebenso sollten körperlich belastende Tätigkeiten unterbleiben. Im Detail sollte dieses vor Ort besprochen werden. VB


Mitglied inaktiv

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hi, also ich durfte als Arzthelferin nichts mehr großartig machen-ekg,lungentest. Kein Labor,keine offene Wunden behandeln und keine Infusionen war echt scheiße aber da muss man/Frau durch.viel spaß noch nici


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