Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Untersuchungspflicht des FA?

hipp-brandhub
Frage: Untersuchungspflicht des FA?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin jetzt in der 33.SSW. Vorgestern hatte ich nach 4Wochen wieder einen Untersuchungstermin. Die Schwester hat Blut genommen,Urin kontrolliert, Blutdruck gemessen, CTG gemacht- alles i.O. Der Arzt selber hat mir lediglich den Bescheid für die Krankenkasse ausgestellt und kurz nach dem allgemeinen Befinden gefragt. Nun frag ich mich, wie der Arzt Steißlage in den Mutterpaß schreiben kann, wenn er den Bauch nicht mal angeguckt, geschweige denn abgetastet hat??? Also kann ich davon ausgehen das hier Kosten abgerechnet werden für Untersuchungen, die nicht stattgefunden haben!?? Ich will niemanden anschwärzen, aber ich finde das nicht in Ordnung! Ab wann muß/sollte der FA eigentlich den MuMu abtasten? Mfg Susl


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, zunächst mal kann jeder Schwangere in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Und der Beschreibung nach sind die genannten Dinge Bestandteil der Untersuchung. DAzu gehört nicht, dass er jedes mal nach der Lage schauen muss, sondern über das Anlegen des CTG´s kann schon der Höhenstand der Gebärmutter festgelegt werden. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo Also wenn ich zum FA gehe egal ob ich ss bin oder nicht muss ich jedesmal auf den stuhl. Dort wird auch nach dem Mumu und einen abstrich gemacht. Wenn du nicht sicher bist, dann such dir doch einen neuen FA. Kann ich dir nur raten oder frage bei der Krankenkasse nach, den die geben dir sicher eine antwort. Ich finde es schon wichtig das der FA nach den Muttermund schaut, den er kann ja auch auf sein, was mann ja auch nicht immer merkt. gruss haenschc


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