Frage: unterbindung beim kaiserschnitt

wollte fragen wenn man sich unterbinden lässt hat das hormonel eine auswirkung auf den körper ? kann man es rückgängig machen ? falls nach jahren nochmal inderwunsch besteht..lg

Mitglied inaktiv - 10.04.2010, 10:30



Antwort auf: unterbindung beim kaiserschnitt

Hallo, 1. in Deutschland gibt es kein Gesetz, das ein Alter oder eine Mindestanzahl an Kindern vorschreibt, ab der eine Sterilisation dann erlaubt wäre. Hier sollte vielmehr der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort in einem ausführlichen Gespräch mit der Frau entscheiden, ob er es für gerechtfertigt und sinnvoll hält. Insofern ist es möglich, z. B. auch eine unter 30jährige Frau, die angibt, dass ihre Familienplanung abgeschlossen sei, zu sterilisieren. Nur, sollte man sie über die Konsequenzen, dass der Eingriff praktisch nicht rückgängig zu machen ist und dass es auch andere, sehr sichere Methoden der Verhütung gibt, in Kenntnis setzen. Darüber hinaus zeigen große Studien, dass bei Personen, die sich unterhalb eines Alters von 30 Jahren sterilisieren lassen, die "Bereuer-Quote", Jahre nach dem Eingriff deutlich höher ist. Das gilt auch für Männer, die sich haben sterilisieren lassen. Nicht unbeachtet bleiben sollte auch der männliche Partner, bei dem der Eingriff einfacher, risikoärmer, preisgünstiger und mit der gleichen Sicherheit durchgeführt werden kann. Bei der Langzeitverhütung mit hoher Sicherheit ist demzufolge die Sterilisation der Frau eine Option; die des Mannes eine andere neben diversen Langzeitverhütungsmethoden für die Frau. Vor diesem Eingriff bei der Frau sollte auch immer über Alternativen und die Möglichkeit eines so genannten "Poststerilisationssyndroms" aufgeklärt werden: Dieses beschreibt ein verändertes Zyklusgeschehen mit stärkeren und schmerzhaften Blutungen und selten auch dem vorzeitigen Eintritt von Beschwerden der Wechseljahre, was zum Teil auch erst nach Jahren auftreten kann. Im Übrigen ist die Sterilisation – anders, als häufig angenommen - kaum sicherer, als manch andere Methode. 2. das Rückgängigmachen ist theoretisch möglich, klappt aber nicht immer. Darüber hinaus sind die dann entstehenden Kosten komplett privat zu tragen! VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.04.2010



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