Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

ultraschall!!

Frage: ultraschall!!

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hi hr. bluni** bin in der 18.wo. und habe öfter tägl. einen harten unterbauch. war schon bei meiner fä.,die sagte,es sei alles ok--das glaube ich ihr auch.aber manchmal fühlt es sich total seltsam an,als ob nur die gebärmutter um das baby ganz hart wird(harte kugel im unterbauch)schadet das dem baby nicht??WIRD ES NICHT EINGEENGT?? NOCH NE FRAGE: meine ärztin verlangt 100euro für einen 4wö. ultraschall,diese sind bei meiner nächsten Ufällig!!dies können wir uns aber momentan garnicht leisten!!wie sehen denn die 4wö.U aus o. ultraschall,was wird dann alles untersucht?? gibt es da kein zusätzl. risiko für das baby?? DANKE**maus2005


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1.eine gelegentliche Kontraktion der Gebärmutter führt nicht zu einer Einengung des Kindes. Es macht diesem also in aller Regel nichts. 2wenn es um die Frage eines "Wunschultraschalls" ("ich möchte heute gerne das Geschlecht sehen", meine Mutter ist heute auch mal dabei und könnten Sie noch einmal zusätzlich schauen"? " gerne hätte ich einen 3d-Ultraschall mit Farbbildern von meinem Kind"...etc) geht, der keine medizinische Indikation hat, so ist dieser ohne Zweifel eine Privatleistung, die ein Arzt Ihnen in Rechnung stellen kann. 3.die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ 4. es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 5. nach bisheriger Datenlage geht von diesen Untersuchungen keine Gefährdung aus, wobei es sicher sinnvoll ist, sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. VB


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