Mitglied inaktiv
hallo, bin jetzt in der 2. SS bei ner neuen FÄ und die hat mir gestern empfohlen, dass ich mich auf toxoplasmose testen lassen sollte. und auch die nackenfaltenmessung mit evtl. fruchtwasser-untersuchung empfiehlt sie den SS. hmm, mein alter FA hat zwar die möglichkeiten erwähnt, aber für mich nicht nötig empfunden, weil ich extra danach gefragt hatte. wegen meines berufs, lebensstils und alters sagte er. damals war ich 25, jetzt, in der 2. SS bin ich 28, also noch nicht sooo alt. ich dachte, ab 35 sollte man die NFM machen lassen?? klar, um risiko ausschließen zu können, wär es sinnvoll. aber selbst wenn man das machen lässt bekommt man ja kein "ja" oder "nein" sondern nur eine warscheinlichkeit von 1:2456970 oder so - also ungewissheit!! ach ja, ich bin daheim noch in elternzeit, wir haben weder garten (wg. erde) noch katzen (toxo). und kann es sein, dass der röteltiter jetzt selbst gezahlt werden muss?? hab das gestern auf dem flyer gelesen, dass es ca. 45 euro kostet?? bisher (1.SS) war es bei der blutuntersuchung dabei... und was mir noch auffällt: es wird bei der FÄ kein blutdruck gemessen, kein gewicht usw. was bisher immer war - auch bei den Nicht-Schwangeren. find das komisch, oder is das jetzt immer so?? ich kenn es so von meinen 2 anderen FA, dass man nach ca. 5 min ins nebenzimmer gerufen wird zum blutdruck messen und wann man die letzte mens hatte - egal ob SS oder nicht. ach noch schnell die kosten: toxo 29 euro nackenfalte 160 euro wie macht ihr das? wie is das mit blutdruck messen etc.?? lg simone
Liebe Simone, 1. da das kindliche Infektionsrisiko in Deutschland als gering angesehen wird, ist die Testung auf Toxoplasmose-Antikörper bei uns keine Regelleistung der Mutterschaftsvorsorge, und es bleibt jeder Patientin selbst überlassen, ob sie dies testen lassen will. Bei rechtzeitiger Diagnose einer Infektion kann man natürlich auch antibiotisch behandeln und damit Schäden vermeiden. Aus diesem Grund wird die Testung von vielen Frauenärzten empfohlen. 2. Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Diagnostik zum Ausschluss oder Risikoeinschätzung genetischer Störungen und Missbildungen) ist sicher immer mehr auch ein sehr sensibles Thema, bei dem die objektive Information und Aufklärung durch Frauenärztin/Frauenarzt im Vordergrund stehen sollte, wenn die schwangere Frau dieses anspricht oder sich aus der Vorgeschichte die Notwendigkeit ergibt, darüber zumindest zu sprechen. Sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden. Dem behandelnden Arzt obliegt hier eher die Aufgabe, objektiv zu informieren; weniger, zu einer bestimmten Entscheidung oder einem bestimmten Verfahren zu drängen. Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden. Ist die schwangere Frau 35 Jahre oder älter und/oder gibt es ein familiäres Risiko für genetische Erkrankungen oder Missbildungen, sollte man mit ihr bei Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft schon über die damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sprechen und dazu gehört eben auch das Thema Pränataldiagnostik inklusive der Möglichkeit einer unabhängigen genetischen und ggf. psychosozialen Beratung in einer unabhängigen Einrichtung. Bestandteil der Aufklärung/Information von Frauenärztin/Frauenarzt zu diesem Themenkomplex sollte immer auch die individuelle Information über mögliche Konsequenzen, Grenzen der Verfahren und Risiken sein, so dass die Eltern den Sachverhalt gut nachvollziehen können, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann eine eigene Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik zu treffen. Es steht meines Erachtens also zunächst die ausführliche Information der jeweiligen Methoden im Vordergrund stehend. Die Entscheidung selbst kann und sollte aber nur das betroffene Elternpaar selbst fällen. Über die nicht invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, wie z.B. die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimesterscreening, differenzierter Organultraschall/Missbildungsultraschall um die 22. SSW sollte man, sofern gewünscht, ebenso mit der Schwangeren/ dem Paar sprechen, wie auch über die invasiven Verfahren, wie Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie. Über den Triple-Test muss man zumindest informieren; empfehlen kann man dieses Verfahren kaum mehr. Das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) liegt bei einer 25jährigen (keine familiäres Risiko vorausgesetzt) bei 1: 1352, bei einer 30jährigen bei 1:895,bei einer 32jährigen 1:659, bei einer 36jährigen bei 1:280, bei einer 38jährigen 1: 167 und bei einer 40jährigen bei 1:97. Ebenso steigt bei einer Frau ab dem 35. Lebensjahr das Risiko für schwangerschaftsspezifische Komplikationen, wozu auch Fehlgeburten gehören, an. Das Risiko einer Fehlgeburt infolge einer Fruchtwasserpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie liegt in etwa bei 1:100, was dem Risiko einer 40jährigen für die Geburt eines Kindes mit einem Down-Syndrom entspricht. Wenn die Frau/die Eltern sich gegen eine invasive Diagnostik wie der Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie zum Ausschluss einer Trisomie oder ähnlicher Chromosomenstörungen entscheiden, weil sie das Risiko z.B. für eine Fehlgeburt nicht eingehen möchten, dann ist der Frau (insbesondere, wenn sie älter ist, als 35 Jahre) in erster Linie die Messung der Nackentransparenz oder das Ersttrimesterscreening zwischen der 11.+14. SSW zu empfehlen. Bitte nicht vergessen: 1.der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist nur durch eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion möglich. 2. mit der Amniozentese oder der Chorionzottenbiopsie können nicht alle genetischen Störungen, Stoffwechsel-, Muskel- oder Erbkrankheiten erkannt werden. Sofern das genetische Ergebnis der Amniozentese/Chorionzottenbiopsie unauffällig ist, werden damit Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen nicht ausgeschlossen. Dazu können u.a. Herzfehler, Spaltbildungen im Gesicht, Fehlbildungen, wie z.B. Extremitätenfehlbildungen und auch geistige Behinderungen oder Stoffwechselkrankheiten gehören. Denn solche Fehlbildungen und Erkrankungen sind nicht zwangsläufig mit einer erkennbaren Abweichung im Chromosomensatz verbunden. Eine Garantie für ein Kind ohne eine genetische Erkrankung kann keine Methode der Pränataldiagnostik geben. Pränatale Diagnostik wird eben zur Identifizierung diagnostizierbarer Probleme unter klarer Indikation angewendet. 3.Die hohe Zuverlässigkeit der Nackentransparenzmessung oder des Ersttrimesterscreenings hängt sicher ganz wesentlich von der Qualifikation und Erfahrung des Untersuchers, sowie des Ultraschallgerätes ab. Dieses setzt deshalb voraus, dass es sich bei dem Untersucher/Untersucherin um einen entsprechend der Vorgaben der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Arzt handelt. Handelt es sich um eine spezielle Einrichtung für Pränataldiagnostik, ist von einer solchen Qualifikation erfahrungsgemäß auszugehen. Fragen Sie also vorher nach der Qualifikation und der Häufigkeit, mit der dieses Verfahren vom Anbieten denn durchgeführt wird! 4.neben den üblicherweise drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wird bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeiten, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) ein so genannter differenzierter Organultraschall/Feinultraschall/Missbildungsultraschall zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt. Meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum. Hierbei schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mit Hilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt. Wichtig in dem Zusammenhang ist aber , dass ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist. 3. Die Testung auf Röteln ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Hingegen die Testung auf Ringelröteln - über deren Sinn man auch gerne streiten darf - ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. 4. bei Interesse können Sie in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen in einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist. Die Internetadresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19 hier ist unter A 4 auf Seite 5 NAchzulesen, dass die Blutdruckmessung verpflichtender Bestandteil der regulären Kontrollen ist. VB
Mitglied inaktiv
Hi... Wir haben eine Katze und trotzdem habe ich mich nicht auf Toxoplasmose testen lassen. Alle Aufgaben die den Kater betreffen übernimmt in der SS mein Mann, das war auch schon bei unserem ersten Kind so. Und rohes Fleisch oder Rohwurst, genauso wie Rohmilchprodukte esse ich einfach in der SS nicht. Klar, wenn ich einen Test machen lassen würde, könnte ich vielleicht all diese Dinge zu mir nehmen, aber die paar Wochen halte ich jetzt auch noch aus. Grundsätzlich finde ich diesen test ganz ok, aber man muss ihn halt nicht machen lassen. In miener 2. SS mit 24 Jahren, hatte das Baby leider ein Down-Syndrom. Ich weiss das es eine Laune der Natur war, haben uns genetisch testen lassen. Habe trotzdem die NFM dieses Mal nicht machen lassen, bin jetzt in der 33.SSW, da es ja wie du auch schon sagst, nur Schätzwerte sind.--wollte mich nicht verrückt machen... Ausserdem weiss ich das wenn man einen vernünftigen FA hat, der auch mit seinem US-Gerät umgehen kann, dann erkennt man eine Nackentransparenz mehr oder weniger deutlich, und dann kann man sich immernoch zu einer FWU entscheiden...die Nackenfalte wird ja grundsätzlich beim ersten grossen US gemessen..zumindest bei meiner FÄ.. Zum Blutdruck und Gewicht...bei meiner FÄ wird es auch jedesmal mitgemacht.. Und meines Wissens nach müsste der Röteltiter in der Vorsorge enthalten sein, habe dafür weder jetzt noch vor ein paar Jahren bezahlen müssen, das ist mir völlig neu... LG Dani
Mitglied inaktiv
Nackenfaltenmessung ist meiner Meinung nach nur sinnvoll, wenn man auch bereit ist, eine FU machen zu lassen, wenn das Risiko hoch ist. Wir waren das nicht (wegen Fg-Risiko). Auch wäre für mich und meinen Mann eine Abtreibung nicht in Frage gekommen, dann machen solche Tests für einen keinen Sinn. Das müst ihr Euch überlegen, wie ihr das seht,ob ihr vor die Entscheidung gestellt werden wollt. Eine Garantie für ein gesundes Kind sind solche Tests eh nicht, unser Kind ist zwar genetisch gesund, kam aber 14 Wochen zu früh. Toxo und Röteln wurde bei mir automatisch in der 5. SSW mitbestimmt, musste auch nichts zahlen Alles Gute Katja.
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