Mitglied inaktiv
Ich bin in der 13. Woche schwanger und mein Chef fragt ab wann das gilt mit den 4 Stunden stehen in der Arbeit, weil ich nur 25 Stunden angemeldet bin?
Hallo, in §4, Abs.2 des Mutterschutzgesetzes heißt es dazu konkret: "nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet". Dabei ist mit Beginn der 21.SSW der 5. Monat abgelaufen. Im Netz finden Sie das Mutterschutzgesetz unter der Adresse http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 20.9.2011) Liebe Grüße VB
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