Mitglied inaktiv
Hallo, erhalte am Donnerstag Bescheid, ob ich die neue Arbeitsstelle bekomme. Eine Teilzeitstelle auf 20 Std./Woche. Wann muß ich meinen AG über SS informieren? Hab ich dann einen Kündigungsschutz auch wenn die Probezeit 6 Mon. beträgt und der Vertrag auf 1 Jahr befristet wird? Vielen Dank Ela
Hallo, 1. sofern der Frau die Schwangerschaft irgendwann durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin bestätigt wird, sollte sie ihren Arbeitgeber informieren. Wann sie dieses letztlich macht, kann sie selbst entscheiden. Als "kritische Zeit" werden die ersten drei Monate bezeichnet. Sofern sie aber in einem gefährdeten Bereich arbeitet, wäre es sinnvoll , dieses so früh, als möglich zu machen. 2. meines Wissens besteht bei einer Schwangerschaft auch in der Probezeit der Kündigungsschutz, aber: in dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, viel besser weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
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