Rena27
Hallo Herr Dr. Bluni, mein Mann und ich wünschen uns ein zweites Kind.Nun ist mir beim Durchblättern des Mutter-Kind-Pass aufgefallen, dass bei Röteln-Antikörpertiter pos. 1:20 stand.(das war im August 2008. Ich hatte als Kind nie Röteln, wurde aber als 12 jährige geimpft.Bin jetzt 28. Sollte ich die Impfung nochmals wiederholen oder kann ich davon ausgehen, dass in der 2. SS der Schutz noch ausreichend ist? 2. wenn ich mich nochmals impfen lassen sollte, wie lange muss man dann warten bis man wieder schwanger werden darf? ich möchte eigentlich keine Zeit verlieren ; ) Danke für Ihre Hilfe LG, Verena
Liebe Verena, mit diesem Titer kann ich so erst einmal nichts anfangen. die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Dabei lässt der Nachweis einer bestimmten Konzentration spezifischer IgG-Antikörper im Serum auf eine ausreichende Immunität gegenüber einer Rötelninfektion schließen. Bei niedrigeren HAH-Titern (1:8, 1:16) wird zur Absicherung zusätzlich ein IgG-Test (enzyme-linked immunosorbent assay = EIA) durchgeführt. Die im EIA gemessenen IgG-Antikörper werden anhand eines WHO-Standards in IU bewertet. Bei einem Titer von 1:16 ist nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Hier dienen so genannte Referenzwerte für die quantitative Bestimmung des IgG (gemessen in mIU/ml) als Maßstab: 0-9,99 IU/ml NEGATIV 10,0-11,99 mIU/ml GRENZBEREICH, Kontrolle notwendig Größer 12,0 POSITIV Im Zweifel oder bei niedrigen Titerwerten wäre dann zunächst die beschriebene Kontrolle durchzuführen. Bei fehlender Immunität sollte eine Antikörperkontrolle bis zur 17.SSW erfolgen. Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. Im Fall einer erneuten Impfung wird auf jeden Fall die sichere Verhütung über drei Monate nahegelegt. VB
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