Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Dr. Bluni, für mich als Gestationsdiabetikerin mit "Zustand nach sectio" und Mangelgeburt beim ersten Kind wurde von Seiten der klinischen Pränataldiagnostik vorgeschlagen, ab der 38. SSW wöchentlich einen Wehenbelastungstest mit stationärem Aufenthalt über 2 Tage machen zu lassen. Auf meine Nachfrage hin gab der Oberarzt zu, dass nicht der Wehenbelastungstest selbst, sondern das Langzeit-CTG die eigentliche Beobachtungsgrösse darstellt. Nun wäre meine Frage, ob es nach ihrer Erfahrung verantwortbar wäre, meine behandelnde Gynäkologin um ein "Langzeit-CTG" (morgens und abends über einige Stunden) zu bitten, das mir den stationären Aufenthalt ersparen könnte. Von sich aus würde meine Gynäkologin vermutlich den Vorschlägen der örtlichen und anerkannten Frauenklinik zustimmen und mich einweisen. Was meinen Sie? mit lieben Grüssen Serafim
hallo, nun, theoretisch ist es immer auch möglich, dass der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin eine CTG-Kontrolle durchführt. Nur, wenn dieses dann 2x täglich erfolgen soll, kann es sein, dass es hier ein "Budgetproblem" ergeben kann und je nach Situation muss dieses auch immer vom behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin entschieden werden. Was die Überwachung gegen Ende der Schwangerschaft in einer Situation mit Zustand nach Mangelgeburt und bei Gestationsdiabetes im Hinblick auf die plazentare Funktion angeht, so scheiden sich hier die wissenschaftlichen Geister ganz klar über den Sinn eines Wehenbelastungstestes. Viele Zeitvertreter messen hier der Dopplermessung eine viel größere Bedeutung zu. Aber sicher, kann dieses jeder Kliniker selbst entscheiden. VB