Johanna.1
Guten Tag, Trotz zweifacher Röteln-Impfung besteht bei mir keine Röteln-Immunität. Ich arbeite im Kindergarten, in dem einige Kinder noch nicht geimpft sind und einige momentan frisch geimpft sind und werden. Da mich meine Frauenärztin nicht direkt vom Dienst befreit hat, bin ich jetzt trotzdem sehr verunsichert, wenn man von den möglichen Konsequenzen einer Infektion liest. Zudem sind die Kinder ja scheinbar schon eine Woche vor den ersten Anzeichen asteckend. Sobald ich also Anzeichen bei Kindern bemerke, könnte ich schon angesteckt sein. Mach ich mir berechtigt diese Sorgen? Sollte ich darauf bestehen freigestellt zu werden? Oder soll ich mich tatsächlich erst, wie meine Ärztin es mir rät, krankschreiben lassen, sobald ein Rötel-Fall im Kindergarten auftritt. Außerdem stellt sich bei mir die Frage, ob frisch geimpfte Kinder in dem Moment auch Überträger der Krankheit sein können. Ich gehe gerne Arbeiten und möchte mich eigentlich nicht freistellen lassen, aber falls es eine Gefahr für mein Kind darstellt, möchte ich lieber auf Nummer sicher gehen. Was würden Sie mir empfehlen?
Liebe Johanna, 1. das Vorgehen hängt hier immer auch von der Einrichtung ab, bzw. den Träger der Einrichtung. Bei öffentlichen Trägern sind die Vorgaben häufig sehr streng und es wird großzügig ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. 2. wenn keine Immunität gegenüber den Röteln besteht und berufsbedingt enger Kontakt zu Kindern besteht, die gegebenenfalls diese Erkrankung austragen können, dann wäre das meines Erachtens ein Grund, ein solches Beschäftigungsverbot auszustellen. Bitte fragen Sie dazu aber auch unsere Juristin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB
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