kat123
Sehr geehrter Herr Bluni, Ich bin schwanger und arbeite im Einzelhandel. Meine Frage betrifft die Nachtarbeit. Unzwar geht eine Spätschicht bei uns laut Dienstplan bis 20 Uhr(wird auch nur bis 20 Uhr vergütet), jedoch kommt man zwecks Abrechnung nie vor 20:15 oder teilweise noch später aus dem Laden. Auch wenn die Arbeitszeit "offiziell" nur bis 20 Uhr geht, kann ich trotzdem darauf bestehen 20 Uhr Feierabend zu machen? Mit freundlichen Grüßen kat123
Hallo, sehr wahrscheinlich kommt hier Paragraph 8 , Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes zum Tragen, in dem geregelt ist, dass Schwangere nicht mit mehr Arbeit nach 20:00 Uhr beschäftigt werden dürfen ( Ausnahmen sind zum Beispiel Gast-und Landwirtschaft oder bei Künstlerinnen). Dazu kann aber unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum viel besser Auskunft erteilen. Herzliche Grüße VB
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