Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mutterschutzgesetz

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Mutterschutzgesetz

Mitglied inaktiv

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Hallo Dr.Bluni! Ich habe mir das Mutterschutzgesetz durchgelesen.Ich arbeite in einem Pflegeheim.Was mir noch nicht ganz klar ist ist folgendes;Ich arbeite laut Plan auch eine Woche durch sprich von Montag bis Sonntag,mit anschl.frei.Ist das rechtens?Laut meiner Kollegin muss ich 2 Tage die Woche frei haben und auch Dienste an Sonn-und Feiertagen sind nicht erlaubt.Vielleicht können sie mir durch das Wirr Warr aufklären Vielen Dank Sandy


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Sandy, In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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Vielleicht kann ich Dir schon ein bißchen weiterhelfen ....Wie das mit den freien Tagen pro Woche ist,weiß ich auch nicht genau - ich meine,Du mußt nicht zwingend in einer Woche einen freien Tag haben,wenn Du in der nächsten dafür dann zusätzlich frei hast-das weiß ich aber nicht genau...Aber ich weiß ganz sicher,daß in der Krankenpflege und z.B.auch in der Gastronomie an Sonn-u.Feiertagen gearbeitet werden kann... Das einzige,was Du ganz sicher nicht machen darfst,sind Nachtstunden /Dienste!


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