Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mutterschutzfristen bei geplantem Kaiserschnitt

Frage: Mutterschutzfristen bei geplantem Kaiserschnitt

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Hallo, ich bin in der 18. SSW. Mein ET ist am 31.07., daher hat mir mein Arzt für den Arbeitgeber den 18.06. als letzten Arbeitstag ausgestellt. Da ich aber per Kaiserschnitt entbinde und mein Arzt den 19.07. dafür vorgeschlagen hat, hat unsere Personalabteilung die Mutterschutzfristen entsprechend angepasst, d. h. ich würde nun am 04.06. meinen letzten Arbeitstag haben und die Mutterschutzfrist am 13.09. enden. Geht das? Oder muss nach wie vor die von meinem Arzt berechnete Mutterschutzfrist als Grundlage genommen und bei vorzeitigem Kaiserschnitt die fehlende Frist zu den 6 Wochen vor Entbindung hinten angehängt werden, d.h. 8 Wochen + 12 Tage nach Entbindung? Spielt es vielleicht eine Rolle, dass ich privat versichert bin und man daher die Fristen ändern kann, da ich ja auch kein Mutterschaftsgeld von der KV bekomme? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Tina


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Tina, ein geplanter Kaiserschnitt ändert hier normalerweise nichts an den Fristen. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


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