Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Krebsvorsorge

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Frage: Krebsvorsorge

Mitglied inaktiv

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Guten morgen, ich habe folgende Frage, ich bin 35 Jahre alt und mit meinem 6. Kind in der 8. Woche schwanger. Mein Arzt hat vor 2 Wochen eine Krebsvorsorge gemacht und sagte mir gestern, daß der Wert bei 2w liegt. Was bedeutet das genau für mich. Ich war erst im Okt. 05 zur Vorsorge und da war alles gut. Da ich keinerlei OP;s o. ä. bisher hatte und auch nicht vorbelastet bin, hätte ich gerne gewußt, ob der Wert durch die Schwangerschaft verändert sein kann. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, ein PAP IIw bedeutet, dass der Befund wiederholungsbedürftig ist, da der Zytologe nicht genau beurteilen kann, ob hier nur entzündliche Veränderungen vorliegen oder Veränderungen, wie man sie schon bei Vorstadien eines Gebärmutterhalskrebses (beachte: Vorstadium!!, nicht gleich Krebs) sehen kann. In den meisten Fällen würde entweder eine Maßnahme gegen die Entzündung durchgeführt oder auch nur zugewartet werden, um den Befund nach ca. 8-12 Wochen noch einmal zu kontrollieren. Meist bedeutet ein „auffälliger Abstrich“ nicht gleich, dass eine derartige Veränderung (die meist oberflächlich ist und dann auch noch keinem Krebs im eigentlichen Sinne entspricht) sofort klinische Konsequenzen hat. Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, so kann man dazu folgendes sagen: In der Schwangerschaft kann die Beurteilung eines solchen Befundes manchmal für den Zytologen schwieriger sein. Eine weiterführende Diagnostik sollte – wenn überhaupt notwendig - in der Schwangerschaft ggf. durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hierzu gibt es so genannte Dysplasiezentren. Deren Adressen sind unter der Internetadresse http://www.dysplasiezentren.de/ abrufbar. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden. VB


Mitglied inaktiv

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ich vermute er meint pap 2 --und das ist meines erachtens ein guter befund. mal sehen was dr. bluni sagt! alles gute für die ss anne


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