Mitglied inaktiv
Wir üben seit Monate Schwanger zu werden. Leider hat es bis jetzt nicht geklappt. Ich habe meine Periode am 08.05.2009 bekommen .Wir haben eine Urlaub nach Türkei am 22.05.2009 für 2 woche gebucht. Meine frage ist der Flug betrifft genau am 14-15 Zyklustag .Wenn ich zum beispeil im Flugzeug Eisprung oder Einistung habe schadet es meine Baby? 1)Können wir bedenkenlos weiter üben? 2)Und wenn ich wircklich Schwanger werde fliegen wir ja 2 woche später wieder zürück.Macht es aus so früh im schwangerschaft zu fliegen? 3)Und im Hotel werde ich auch schwimmen hat es auch eine negative Auswirkung für schwangerschaft?
Hallo, 1. das Fliegen hat keine Auswirkung auf den geplanten Kinderwunsch 2. fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken rechtzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. 3.es gibt keine Einwände oder eine zeitliche Limitierung für den Besuch eines Schwimm- oder Hallenbades oder eines freien Gewässer, wenn der Verlauf der Schwangerschaft unauffällig ist und der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort (aus medizinischen Gründen!)nichts einzuwenden hat. Darüber hinausgehende Ängste bezüglich etwaiger Infektionen, wenn der Muttermund geschlossen ist, sind eher unberechtigt. Derartige Ängste sind bekannt, aber eben meist unberechtigt: ein Schwimmbad/See/Meer kann die Frau bei unproblematischem Schwangerschaftsverlauf und fehlendem Risiko bedenkenlos besuchen. Die Gefahr von Infektionen (von Fußpilz mal abgesehen) besteht in einem gut gechlorten deutschen Hallenbad nicht und hier sind auch keine bestimmten Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Das einzig sinnvolle, ist das äußere Einreiben der Schamlippen mit einer Fettcreme, das beugt der Austrocknung und der leichteren Entstehung von harmlosen Pilzinfektionen oder auch den bakteriellen Besiedlungen vor. VB
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