EvianZ
Guten Tag, ich hatte Ihnen bereits eine Frage wegen meiner beruflichen Situation gestellt. Ich arbeite als Sozialarbeiterin in einer neuologischen Rehaklinik (Schwerpunkt Beratung), wo unter unter anderem auch Patienten mit Keimen wie MRSA, 4MRGN etc. untergebracht sind. Sie antworteten mir, dass dies ein Grund für ein BV wäre und ich mich anderenfalls an meine Ärztin oder das Gewerbeaufsichtsamt wenden solle. Laut des Betriebsarztes liegt, solange ich die isolierten Patienten meiden würde, keine Gefährdung vor. Das Betreten einer Station, auf denen auch isolierte Patienten liegen, wäre kein Problem. Doch stecken sich die Patienten ja auch untereinander an. Und nicht immer werden sofort die Keime nachgewiesen.Laut meiner Frauenärztin müsste wenn nötig, der Betriebsarzt ein BV ausstellen. Sie wüsste es nicht und könne es daher nicht entscheiden. Das Gewerbeaufsichtsamt sagte mir ebenfalls, dass es Entscheidung des Betriebsarztes wäre. Haben Sie noch eine Idee, an wen ich mich wenden bzw. weiter vorgehen kann?
Hallo, damit hat der Betriebsrat zunächst einmal recht. Sofern Sie persönlich keinen direkten Kontakt zu diesen Patienten haben besteht ja dann auch keine Gefährdung. Alternativ wenden Sie sich bitte an unsere Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum. Liebe Grüße VB VB
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