Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

kaiserschnitt

Frage: kaiserschnitt

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Hallo Dr. Bluni, ich bin momentan im 4. Monat schwanger. Weil ich vor ca. einem Jahr starke Schmerzen in der Bein- und Hueftegegend hatte wurde bei einem Ultraschall ein Leistenbruch, rechts, festgestellt. Dieser bereitet mir wieder seit ein paar Wochen starke Schmerzen vor. Seit der Schwangerschaft, habe ich auch einen sehr harten und irregularen Stuhlgang. Welcher mir wiederrum nicht eine grosse Hilfe bzg. des Leistenbruches ist. Als ich beim FA war, hat er gemeint, dass ein Leistenbruch nicht etwas zum spassen waere. ES WAERE EIN ERNST-ZU-NEHMENDES-PROBLEM. Aber wie ich gehoert und im net gelesen habe, macht man normalerweise doch keinen Kaiserschnitt. Da ich aber Schmerzen habe moechte ich gerne doch einen Kaiserschnitt bekommen. Ich bin so auf der sicheren Seite. Unter diesen Umstaenden, kann ich mir nicht vorstellen mich trauen zu koennen mit einer natuerlichen Geburt mein Baby auf die Welt zu bringen. Wie laeuft das alles eigentlich ab? Wer entscheidet ob ein Kaiserschnitt gemacht werden muss, der FA? Noch eine letzte Frage, wenn bei mir ein Kaiserschnitt nicht 100 % notwendig waere, wie laeuft das mit einem Wunschkaiserschnitt ab? Denn ohne, habe ich Angst, dass was mit dem Darm passieren koennte. Danke und mit freundlichen Greussen, Melli


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Melli, 1. ein solcher Bruch bleibt in der Schwangerschaft und unter der Geburt meist folgenlos und auch eine Operation ist nur sehr selten erforderlich - selbst nach der Geburt. Ggf. sprechen Sie sicher hier vielleicht mit einem Chirurgen ab. 2. einen Grund für einen Kaiserschnitt stellt dieses wahrlich nicht dar. 3. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesaerian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Studien zeigen im Übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB


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