Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Gefährungsbeurteilung selber ausfüllen, unsicher wegen Gefahrstoffen

Frage: Gefährungsbeurteilung selber ausfüllen, unsicher wegen Gefahrstoffen

Tommy3

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Sehr geehrter Dr. Bluni, meine Frau ist in der 9 SSW und soll nun ihre Gefährdungsbeurteilung selber ausfüllen. Dies ist auch eigentlich kein Problem. Ihr Chef lässt sie auch keine Arbeiten mehr machen, bei denen sie schwer tragen muss oder ähnliches. Nur bezüglich Gefahrenstoffe im Arbeitsumfeld können wir selber nichts genaues sagen. Ein Betriebsarzt hat meine Frau auch noch nie gesehen. Sie arbeitet in einem Büro, aber zur Firma gehören auch Formenbauer. Deren Werkstatt ist direkt an das offene Großraumbüro angeschlossen. Die Türe steht meistens offen. Dort wird Metall geschweißt, geschliffen, gelasert, poliert, etc. sowie mit diversen Lösungsmitteln und Polierpasten hantiert. Meine Frau muss auch ab und zu kurz in diese Werkstatt. Es gibt eine Belüftung in den Räumlichkeiten, die angeblich innerhalb von 24 Std die Luft einmal komlett austauscht. Einen anderen Abzug von Feinstaub oder ähnlichem gibt es dort nicht. In der Regel handelt es sich lediglich um Formenreparatur, bedeutet die zu bearbeitenden Stellen sind selten größer als ein Daumen. Ich habe von einem Lösungsmittel das Sicherheitsdatenblatt in die Finger bekommen. Das Lösungsmittel ist angeblich nicht reproduktionstoxisch, obwohl es mMn erbgutschädigende Substanzen wie Aceton, Isobutan, Kohlenwasserstoffe, Akane und n-Hexan enthält. Mache ich mir diesbezüglich zu viele Gedanken oder sollte meine Frau auf eine Überprüfung von einem Betriebsarzt bestehen? Ich würde auch eine Messung der Raumluftqualität selber beszahlen, aber die Probe nehmen dauert 2 Wochen sowie die Auswertung im Labor nochmals 4 Wochen.


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. zwar bin ich kein Jurist, gehe aber davon aus, dass das nicht die Aufgabe der Schwangeren, sondern des Arbeitgebers ist. So ist es auch im Gesetzestext gefordert. 2. hierzu sollte damm im Zweifel das zuständige Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet werden, welches hier zur Klärung beitragen kann. VB


Nenilein

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Im Ernst, ich bin nicht Dr. Bluni, aber es muss keine Luft getestet werden. Bitte übertreibt es nicht... Das Ding MUSS normal der ArbeitGEBER ausfüllen. Ende. Also zurück geben und ihn selber machen lassen .


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