Mitglied inaktiv
Hy !! Hab da mal eine frage: bin von beruf siebdruckerin, arbeite also hauptsächlich mit farbe, lack und lösemittel. Jetzt zu meiner frage : kann dass ein grund für frühkarenz sein?! Zu meiner 2.frage ! Bin jetzt 9.ssw und wollte fragen ab wann man inen babybauch sehen kann, weil ich schon so oft gehört hab dass die meisten doch in der 9.ssw schon ziemlich einen bauch haben und bei mir tut sich gar nix:(( Danke schon mal im vorraus für eure antworten!! KizZ berni
Hallo, 1. für alle berufstätigen Schwangeren gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 1.2.2011) Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf (letzter Abruf: 1.2.2011) getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen für alle werdenden und stillenden Mütter. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ (letzter Abruf:2.12.2010) Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. 3. da Sie aber offensichtlich mit Lösungsmittel arbeiten, kann es gut sein, dass hier das das Mutterschutzgesetz zum Tragen kommt. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Also deine Arbeit klingt schon so danach, als ob das ein Grund wäre in Frühkarenz zu gehen, aber da fragst du am besten deinen FA! Also in der 9.SSW hat man bei mir noch gar keine Bauch gesehen, das ist von Frau zu Frau unterschiedlich, hat bei mir bis ca. 15 SSW gedauert, bis man etwas erkennen konnte und auch da nur wenn man es wusste ;-) Aber keine Panik, der Bauch kommt noch früh genug :-) Alles Gute! LG
Mitglied inaktiv
Hey nalam!! Danke für deine antwort und für die beriugende worte wegen dem babybauch hab ma schon gedacht dass mit mir irgendwas nicht stimmt!!:)) Glg KizZ Berni
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