Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Flitterwochen in der 5 SSW.? Reisen Gefahr noch vorausgegangener FG???

Frage: Flitterwochen in der 5 SSW.? Reisen Gefahr noch vorausgegangener FG???

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Hallo hätte mal eine Frage, meine Freundin hatte im März ein Fehlgeburt und ist nun wieder schwanger in der 5 SSW. Sie fliegt jetzt in die Flitterwochen (Fernstrecke: 9,5 Stunden). Darf Sie überhaupt dieses Risiko eingehen oder sollte sie nicht besser diesen Flug absagen, damit nichts passiert. Muss dazu sagen, sie würden nichts erstattet bekommen, die Reise wurde Ihnen zur Hochzeit geschenkt. Aber es ist doch unverantwortlich zu fliegen unter diesen Umständen oder?


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Hier kann ich Sie beruhigen: es ist sicher nicht unverantwortlich, denn: fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken rechtzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. VB


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