Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Dr. Bluni, nach erfolglosen Schwangerschaften sowohl bei Mutter als auch bei Schwester ist meine Sorge nun in der 1. SS groß. Ich bin aber bereits ohne besondere Vorkommnisse in die 14. SSW gekommen. Mein Frauenarzt hat von mir eine schriftlich Erklärung abgenommen, welche Extrauntersuchungen (IGEL) ich zusätzlich haben möchte. Ich habe dummerweise (?) jedes Mal Ultraschall für 30,00 € sowie Toxoplasmose und Streptokokken-Test gewünscht. Bin aber gesetzl. vers. Nun sagte man mir, dass ich evtl. befreit werden könnte, wegen der Vorbelastungen in der Familie. (Die bisherigen FG der Familie fanden im 1. und 2. Trim. statt.) Wohin wende ich mich, wie stehen meine Chancen, was halten Sie davon und wie soll ich das der Ärztin begreiflich machen? Sie hat immer wenig Zeit und nimmt sich diese scheinbar nur (ich habe erst in einigen Wochen meine 3. Untersuchung), wenn das Babyfernsehen ansteht, dass wir vorher per Rechnungsstellung bewilligen. Ich weiß keinen Rat. Viele Grüße
Hallo, 1. die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ 2. es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 3. wenn von der Schwangere ein so genannter Wunschultraschall beauftragt wird, für den es keine Indikation gibt, wäre dieses eine Privatleistung. 4. die von Ihnen geschilderte Situation rechtfertigt meines Erachtens keine zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch und das von Ihnen beschriebene Vorgehen der Frauenärztin ist absolut richtig. Hier sehe ich keine Möglichkeit, Abhilfe zu leisten. VB
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort und den Link, nach so etwas hatte ich gesucht. Viele Grüße
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