Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

BV

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: BV

Eiskönigin35

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Hallo Herr Dr. Bluni, wenn der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt und schreibt vom 07.02.1018 bis zum 25.02.2018, bedeutet das dann das der 25.02. auch noch unter das Beschäftigungsverbot fällt (also einschließlich dem 25.02. oder dass man am 25.02. wieder arbeitet?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo Eiskönigin35, Normalerweise wird dann der 25. Februar inkludiert sein. Das erfragen Sie aber bitte vor Ort. VB


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