Mitglied inaktiv
Hallo, :) ich habe erfahren, daß ich ganz "frisch" in der 5.SSW bin. Z.Zt. stecke ich mitten in der Ausbildung zum RA (Rettungsassistenten), und habe Anfang April 2007 Prüfung. Bis dahin, muß ich nochmal 6 Wochen Praktikum im OP leisten, bei denen ich mit einem Anästhesisten zusammen die Narkoseeinleitung durchführe, und mich bei den OPs, um die Überwachung kümmere. -Darf ich trotz meiner SS, diese Arbeiten durchführen, oder gibt es da Einschränkungen? -Kann ich bei OPs, bei denen geröntget wird, dabei sein, oder eher nicht? (Tragen Schutzkittel) -War bis vor paar Tagen, schon 6 Wochen bei vielen solcher OPs dabei, kann mein Kind Schaden genommen haben? -Eine Kombiimpfung Hepatitis A+B steht an, sowie Tetanus. Kann ich diese jetzt noch machen? Bei meiner Prüfung wäre ich in der 30.SSW, und müßte bei der Praktischen, eine HLW (Herz-Lungen-Wiederbelebung), und 3 Fallbeispielen, bei denen auch mit Trage, Schaufeltrage, oder Vakuummatratze gearbeiten wird, teilnehmen. -Darf ich rechtl. und medizinisch daran teilnehmen, oder muß ich damit rechnen, daß man mich ausschließt? Im hess. Rettungsdienstgesetz habe ich nichts gefunden, und habe auch aus diesen Gründen, mit meiner RD-Schule noch nicht gesprochen. Möchte meine Ausbildung gerne beenden. Am Wochenende arbeite ich außerdem nebenbei im Krankentransport, wo natürlich schwer geschleppt wird. -Wielange kann ich diesen Job noch machen, oder sollte ich eher sofort damit aufhören? Tut mir leid, für so viele Fragen, aber ich möchte mein Kind behalten, und möchte auch versuchen, so gut es geht, beruflich zu planen, wenn ich weiß, was auf mich zukommt. ;-) Ich danke Ihnen vielmals, und spreche ein ganz großes Lob für Ihre Arbeit hier aus. Viele Grüße, und ein schönes WE Tanja
Liebe Tanja, zunächst würde ich Sie bitten, die Anzahl der Fragen, die auf einmal gestellt werden, entweder zu begrenzen oder die Fragen jeweils einzeln ins Forum zu stellen. Dehalb hier meine Antwort auf Ihre ersten Fragen: 1. für Ihre Situation gilt das Gleiche, wie für jede in einer Klinik angestellte Mitarbeiterin, die schwanger ist. Und hier sind die Vorgaben enorm streng; sprich faktisch darf eine Schwangere nicht mehr im Op eingesetzt werden, auch nicht für Anästhesien. Da sind die Ausführungen des Mutterschutzgesetzes sehr eindeutig und jeder Klinikträger ist gut beraten, sich daran zu halten. 2. Aus diesem Grund ist es sicher empfehlenswert, wenn Sie Ihren Vorgesetzten von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen, zumal Sie hier ja auch einer anstrengenden Tätigkeit nachgehen und mit gefährdeten Situationen (Umgang mit Blut und Ausscheidungen) nachgehen. 3. Insofern denke ich, dass bis zum Ende der Schwangerschaft sich die Ausbildung auf den theoretischen Part und die praktischen Dinge beschränken wird, die einer Schwangeren zuzumuten sind. VB