Mitglied inaktiv
Hallo, bei meinem Sohn 4 Jahre wurde letzte Woche ein Loch im backenzahn festgestellt. Der Arzt hat mir gesagt, daß er es ausbohren und versiegeln kann, aber da das Loch doch etwas größer wäre würde er dazu raten es zu füllen. Er hat es dann mit Kuststoff gefüllt und eben hab ich die Rechnung bekommen und von der Praxis erfahren,, daß dies von der Kasse nicht bezahlt wird. Ist das so richtig? Amalgan ist ja bei Kinder verboten..ist auch ok so, Kunststoff wird nicht gezahlt...ähhhh, hätte man den Zahn offen lassen sollen? Oder will der Zahnarzt doppelt abkasieren? Danke Petra
Dr. Angela Freundorfer
Liebe Petra, die Meinung, daß Zahnärzte prinzipiell doppelt " abkassieren" wollen,ist weit verbreitet, aber trotzdem falsch. Amalgam ist zwar nicht verboten, aber ich halte trotzdem nichts davon, es als Füllungsmaterial für Kinder zu verwenden. Wenn der Zahnarzt einen Kunststoff vewendet, wird nur ein Teil der Füllung von der Kasse übernommen, den anderen Teil kann Ihnen der Zahnarzt in Rechnung stellen. Allerdings muß der Sie zuerst ( !) über Privatkosten informieren. Sie sollten Ihren Zahnarzt darauf aufmerksam machen.
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