anwo86
Sehr geehrte Frau Müller, in meiner Galle wurde heute ein ca. 2cm großer Gallenstein festgestellt. Zum Glück habe ich keine symptomatischen Erscheinungen wie Koliken o.ä. Kann der Gallenstein meinen Kinderwunsch in Bezug auf Kinderwunschbehandlung beeinträchtigen? Kann ich dennoch eine ICSI durchführen lassen? Und wenn ich gerade am Fragen bin, brauche ich für meinen Antrag noch eine unabhängige Aufklärung durch einen Frauenarzt? Oder geht das auch später kurz vor der Behandlung? Was ist gesetzlich notwendig in dieser Richtung? Wir wollen jetzt bald den Antrag stellen und hatten, soweit dachte ich zumindest, alles beisammen. Nun habe ich von diesem Gespräch gehört und bin mir unsicher, ob ich sowas für meinen Antrag brauche (Antrag geht an eine private KV). Viele Grüße
Dr. Birgit Müller
Hallo anwo86, für die private KK brauchen Sie keine Beratung, nur für gesetzlich Versicherte Vorschrift. Ein asymptomatischer, großer Gallenstein muß nicht sofort operiert werden. Allerdings kann es in der SS eher zu Gallenbeschwerden kommen, deshalb sollten Sie einen Chirurgen konsultieren und zur Notwendigkeit der OP befragen. Liebe Grüße Dr. B. Müller