Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Urlaubsanspruch

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Urlaubsanspruch

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Sehr geehrte Frau Ochel-Mascher, ich bräuchte bitte mal eine Auskunft. Wenn in meinem Betreuungsvertrag steht, dass an 26 Tagen keine Kinderbetreuung stattfinden soll und unsere Tagesmutter in diesem Jahr keinen Urlaub plant, kann ich mein Kind wirklich an allen Tagen hinbringen, auch wenn ich Urlaub habe? Gelten diese Tage nur für sie oder auch für uns? Vielen Dank und LG


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Hallo Lara, Ihre Tagesmutter hat lt. Betreuungsvertrag Anrecht auf einen 3-wöchigen bezahlten Jahresurlaub. Wenn Sie diesen nun in diesem Jahr nicht in Anspruch nehmen möchte, sondern durcharbeitet, so ist dies ihre Sache. Fragen Sie freundlich nach und wenn Sie weiterhin Ihr Kind nimmt, so können Sie sich zu Hause etwas entspannen und Ihre Zeit frei gestalten. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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