Mitglied inaktiv
hallo ! erstmal mäöchte ich Ihnen sagen das ich sehr froh bin, hier noch eine weitere Anlaufstelle zu wissen, wo man sich mit Fragen hinwenden kann. Vielen Dank dafür. Es geht darum: Meine Freundin und ich, beide Mütter von 2 1/2 Jahre alten Mädels, wollen uns als Tagesmutter zusammentun. Ich habe bereits einmal als Tagesmutter gearbeitet. Ansonsten haben wir aber beide etwas anderes gelernt. Dennoch macht es uns viel Spaß mit Kinder, deshalb haben wir uns auch für den Tagesmütterkurs angemeldet der über 160 Std. geht. Da wir uns zusammentun wollen sind wir an den Bürgermeister herangetreten, wegen der Raumfrage. Er war auch total begeistert und die Gemeinde wird uns sogar evtl. eine Wohnung zur Verfügung stellen. Aber ist es sinnvoll das zu machen, da wir keine Erzieherinnen sind? Werden uns die Eltern so viele Kinder anvertrauen? Wir trauen uns das zu bis zu 10 Kindern zu betreuen. Desweitern dürften wir ja eigentlich nur 400 Euro verdienen, ansonsten müßten wir ja die Pflichtversicherungen alle selbst zahlen. Hat meine Freundin evtl Chancen eine Ich-AG zu gründen? (Sie ist nach dem Erziehungsurlaub Arbeitslos. Wir würden auch für 400 Euro arbeiten weil es uns Spass macht und weil wir endlich wieder etwas zu tun haben wollen, aber das geht wahrscheinlich trotzdem nicht wenn man über die Std. pro Woche hinauskommt?! Nächste Woche haben wir Termin mit dem Jugendamt, aber als wir das letzte Mal dort waren gab es da nicht soviel Auskunft, Hoffe sie können mir etwas weiterhelfen. Vielen Dank schonmal. Ach ja wieviel Geld sollte man denn im Schnitt pro Std nehmen? Wir dachten an 3,50- 4,00 Euro. Wäre das o.k.? Vielen Dank schon mal, ein schönes Weihnachtsfest und ganz liebe Grüsse, Priscilla
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Prisilla, sicherlich hatten Sie Gelegenheit meinen Eintrag vom 11.11.05 unter dem Betreff: “Ich habe eine Geschäftsidee-viele Fragen“ zu lesen. Dort habe ich zu diesem Thema ein Praxisbeispiel angegeben. Wenn nicht, dann schauen Sie in diesen einmal rein. Zu Punkto Mini-Job informiert die Bundesknappschaft unter www.bundesknappschaft.de. Hier finden Sie Informationen rund um geringfügige Beschäftigungen. Ich freue mich, dass Sie die 160 Unterrichtsstunden zur Qualifizierung in Angriff nehmen. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass dieser Kurs motivierend und unterstützend für die Tagesmüttertätigkeit ist. Er ist auch ein Schritt zur öffentlichen Anerkennung Ihrer Erziehungsarbeit. Um 1-5 Kinder betreuen zu können, benötigt man – seit dem in diesem Jahr das neue Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft gesetzt wurde – eine Pflegeerlaubnis; es sei denn, ein Kind wäre weniger als 15 Stunden in der Woche in Tagespflege. Die Pflegeerlaubnis erteilen die Jugendämter. Bekommen Sie ein Tagespflegekind über das Jugendamt, so erhalten Sie von dort einen Kostenbeitrag, der sich nach der täglichen Betreuungszeit staffelt. Dieser Kostenbeitrag deckt die materiellen Aufwendungen ab und enthält einen Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung. Ihr zuständiges Jugendamt wird Ihnen sicherlich so eine Tabelle zur Verfügung stellen. Die Jugendamtleistungen müssen nicht versteuert werden. Möchten Sie von Privat Kinder in Tagespflege, so benötigen Sie hierzu auch eine Pflegeerlaubnis und die Einnahme – Stundenlohn - muss versteuert werden. Private Betreuungskosten sind Verhandlungsbasis und ab 3,50 € aufwärts real. Leider weiß ich nicht wie der Bedarf in Ihrer Region an Tagesmütter, bzw. Betreuungsplätzen ist. Auch dies wäre eine Frage an den/die zuständige(n) Jugendamtmitarbeiter/in. Ich hoffe Ihnen ein Stückchen weitergeholfen zu haben. Vielleicht melden Sie sich noch einmal nach dem Jugendamttermin. Eine schöne Adventszeit! Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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