Sveamaus
Hallo, ich habe 3 kleine Kinder (5, fast 4 und fast 2 Jahre alt). Ich bin an Borderline erkrankt und bekomme demnächst Hilfe im Haushalt. Das Jugendamt hat ebenso dafür gesorgt, dass meine Kleine ab August in die Krippe geht, damit ich entlastet werde. Nun hatte mich eine Bekannte gefragt, ob ich Anfang August für eine Woche auf ihre Tochter vormittags aufpasse, weil sie arbeiten muss und der KiGa geschlossen ist. Ich habe zugesagt. Nun hab ich heute mit einer Freundin darüber gesprochen und sie meinte zu mir, ich soll es nicht machen, weil wenn das Jugendamt das rausbekommt, könnten die mir die Hilfen für meine Entlassung streichen. Stimmt das? Weil wenn das wirklich so ist, dann sag ich der Bekannten wieder ab. Danke schon mal LG Melanie R.
Gaby Ochel-Mascher
Hallo Melanie, da Sie erkrankt sind und über das Jugendamt eine Hilfe zur Entlastung im Haushalt bekommen, würde ich Ihnen empfehlen keine zusätzliche Belastung – das würde die Betreuung eines weiteren Kindes bedeuten – auf sich zu nehmen. Die Hilfe wird gewährt, um Ihren Genesungsprozess zu unterstützen. Wenn Sie dagegen arbeiten, kann die Hilfe zu Recht eingestellt werden Es ist besser Sie nehmen daher Ihre gemachte Zusage zurück und bitten Ihre Freundin sich ans Jugendamt zu wenden. Sie kann einen Antrag auf Tagespflege stellen. Ich bin mir sicher, dass die dort zuständigen Sozialarbeiter ihr bei der Suche nach einer Tagesmutter helfen werden, damit sie die Überbrückung der Kitaferien hin bekommt. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher
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