Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Kitagebüren?

Frage: Kitagebüren?

Tyler2010

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In August sollen meine beiden Kinder in die Kita und in die Krippe. Bin denn ab August wieder Arbeitslos mein Mann verdient ca. 1300 Euro und dann kommt das Kindergeld noch dazu 368 Euro. Zahlen keine Miete weil wir im Haus bei meinen Vater wohnen sind aber getrennte Wohnungen. Von den Ämtern bekommen wir kein Geld dazu. Zahlen ein Auto Kredit, Versicherungen und alles was noch so Anfällt. Mache mir echt schon Sorgen darüber bei mein Sohn muss ich schon die Tagesmutter alleine zahlen


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Hallo Tyler2010 Die Kostenbeiträge der Eltern für die Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege richtet sich nach dem Elternbruttojahreseinkommen, sie werden nach § 90 des SGB VIII ermittelt. Ist die Beitragsbelastung den Eltern- nicht- zumutbar, kann gemäß § 90 Abs.2 SGB VIII der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Die Verfahrensmodalitäten sollten bei jedem Jugendamt separat erfragt werden und ist letztlich auch Ermessenssache jeder Kommune. Oft steht auch auf deren Internetseite die Einkommensgrenzen zur Bemessung der Elternbeiträge für die Kindergärten. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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