Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Hallo

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Hallo

SteffiLea

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Hallo Frau Dr. Ochel-Mascher, ich habe mal eine Frage: Ich Arbeite in einer Kita für Kleinkinder. Ich bin in der 6 Woche Schwanger. Wie ist das den mit dem Beschäftigungsverbot ? Habe meiner Chefin noch nichts gesagt, weil ich erst am 28.09. den ersten Frauenarzt Termin habe oder soll ich es ihr jetzt schon sagen ? Ab wann werde ich dann freigestellt, wird man überhaupt freigestellt. Liebe Grüsse Steffi


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Hallo Steffi, hier die Antwort auf Ihre Anfrage von meinem befreundeten Kindergartenleiter: "Nach Feststellung der Schwangerschaft wird der zuständige Frauenarzt, eine umfassende Blutuntersuchung durchführen, bei der auch der vorhandene Immun-Status festgestellt wird. Die Testergebnisse sind dem Arbeitgeber umgehend vorzulegen. Auf Grund dessen entscheidet der Arbeitgeber ob ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. PS. Auch die schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft muss umgehend der Leitung, bzw. der Geschäftsführung vorgelegt werden. ( Arbeitsschutzgesetz)!!!!! " Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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