Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Eröffnung einer kindertageseinrichtung

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Eröffnung einer kindertageseinrichtung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe mal eine Frage, und zwar würde ich gerne eine einrichtung für kinder von 0-3 jahren eröffnen. Nun ist meine Frage, wo kann ich mich da erkundigen, was brauche ich für voraussetzungen, braucht man eingenes startkapital oder bekommt man eventuell zuschüsse von ämtern etc.?? und wie müssen dir räumlichkeiten aussehen? danke für die antworten lg melanie


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Hallo Melanie! Zu den qualitativen Voraussetzung, kann ich Ihnen wie folgt antworten: eine Tagespflege, auch in einer Tageseinrichtung, kann nur durch geeignete Tagespflegepersonen erfolgen. Geeignet sind Personen dann, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsfähigkeit mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Die Qualifizierung ist somit eine unabdingbare Voraussetzung, wie auch die Pflegeerlaubnis über Ihr zuständiges Jugendamt Hinsichtlich der „Einrichtung einer KITA für unter 3-jährige“ wenden Sie sich am besten an Ihr Landesjugendamt. Hier wird man Ihnen die genauen Auflagen mitteilen können. Zum Punkto Startkapital kann ich Ihnen nur allgemein antworten, dass sie davon ausgehen können, dass Sie die Miete und die Unterhaltskosten für die Räumlichkeiten selber tragen müssen. Die Kommunen stellen dazu keine Mittel zur Verfügung, da sie ihre eigenen Einrichtungen bereits finanzieren und damit an ihre Belastungsgrenzen kommen – wenigstens in NRW. Ob es von irgendwoher hierzu Zuschüsse gibt, dies kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wegen der Räumlichkeiten, die kindgerecht sein und über genügend Spiel,- Aufenthalts-, Ess- und Schlaffläche verfügen sollte, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bauamt. Hier können Sie, wenn Sie eine geeignet Wohnung gefunden haben, die Voraussetzungen zur bauordnungsrechtlich Genehmigung der Nutzungsänderung und die brandschutztechnischen Anforderungen erfragen. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


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