Hallo, mein Sohn ist 13 Wochen alt. Wir haben aber schon einen Pflegenestplatz. Ab einem Jahr wird er diesen Platz in Anspruch nehmen. Dies ist über einen privaten Träger, daher haben wir eine mögliche Betreuung bis 19 Uhr. Dies benötigen wir auch, da mein Mann Schichtarbeit hat und wenn ich wieder arbeiten gehe, werde ich an drei Tagen die Woche erst um spätestens 19 Uhr zu Hause sein, da ich bei einer Privatbank arbeite. Sollte mein Mann keine Spätschicht bzw. späte Tagschicht haben, können wir unseren Sohn um ca. 16 Uhr abholen. Das Problem dabei ist, wenn er drei Jahre alt ist, soll er bei uns in den Kindergarten gehen, allerdings haben diese nur bis 16:15 Uhr geöffnet. Haben Sie einen Vorschlag, wie man die Betreuung nach 16 Uhr regeln könnte, für den Fall, dass wir unseren Sohn nicht abholen können. Familie wohnt leider nicht in der Nähe und ich kann mich nicht zu 100% auf meine Nachbarn verlassen. Vielen Dank vorab. Julietta
von Julietta1981 am 30.10.2013, 12:33