Hallo, ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass ich heute beim Roten Kreuz angerufen habe und berichtet habe, dass die Dame beim Erste-Hilfe-Kurs am Kind falsche Angaben gemacht hat bzgl. Desinfektion und Erste Hilfe bei Vergiftungen. Die zuständige Dame von Roten Kreuz sicherte mir zu, sich um die Sache zu kümmern, nachzuprüfen und ggf. weitere Schritte einzuleiten. Bei der Kursleiterin hätte es ich um eine alte Dame gehandelt, welche leider sehr auf ihrem Standpunkt beharren würde und man hätte es bisher noch nicht erreichen können ihr die Leramtsbefähigung zu entziehen. Sollten sich die Angaben, die sich im Kurs machte, jedoch wirklich als falsch herausstellen, so wird man weiterhin darauf hinwirken, dass die Kursleiterin endlich aufhört zu lehren. Ich bekomme zum Glück noch einen Gutschein für einen neuen Kurs bei einer neuen Kursleiterin zugeschickt. Ist es aber wirklich so, dass man einer solchen Kursleiterin, die falsche Angaben macht, die Lehramtsbefähigung nicht entziehen kann?? Schneechuh