Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Busse, hoffentlich können Sie mir einen Rat geben. Ich war mit unserem Sohn beim Hautarzt weil er so enorm gerötete Haut hatte. Dummerweise habe ich bei dem Termin vergessen die Versichertenkarte mitzunehmen. Die Sprechstundenhilfe hat uns dann als Privatpatienten aufgenommen. Dementsprechend musste ich die Salben in der Apotheke auch selbst bezahlen. Der Apotheker meinte als ich ihm sagte dass ich dieses Rezept nur bekommen hätte weil ich eben die Karte vergessen hatte, ich ich mir beim nächsten Termin das Rezept auf ein normales Kassenrezept umschreiben lassen soll, dann würde ich das Geld wieder zurückbekommen (da ja Babys noch frei von Zuzahlung sind). Beim nächsten Termin vor 2 Tagen habe ich die Sprechstundenhilfe darauf angesprochen und die hatte überhaupt keine Ahnung (war wohl zur Ausbildung). Ich habe dann die Ärztin nochmal darauf angesprochen und die meinte dann, dass sie das nicht machen können. Und überhaupt hätten wir die Karte auch viel früher vorlegen sollen (obwohl wir extra damals nachgefragt haben, ob es zum nächsten Termin auch noch reicht, weil die Praxis eben nicht in unserer Stadt ist). Die Ärztin hat uns dann zwei andere Salben aufgeschrieben, nachdem sie unseren Sohn angeschaut hat. Diese beiden Salben standen auf einem normalen Kassenrezept. Ich fass es einfach nicht. Irgendwie kann ich nicht einsehen, dass ich jetzt auf diesen Kosten sitzen bleiben soll, nur weil es evtl. Umstände macht das ganze umzuschreiben. Wie muss ich mich verhalten, damit ich das Geld wieder zurückbekomme? Gruß Sonja
Liebe Sonja, es kann durchaus sein, dass das zuerst auf Privatrezept verordnete Mitteln von den normalen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet wird bzw. gar nicht auf Kassenrezept verordnet werden darf. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
Hallo Sonja, ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe mich dann direkt mit dem Rezept an die Kasse gewendet und die haben mir das Geld auch erstattet. Es stehen ja alle relevanten Daten auf dem Rezept. LG Katrin
Mitglied inaktiv
Hallo, reiche das Privatrezept, das hast Du ja von der Apo wiederbekommen, bei Deiner Krankenkasse ein. Diese erstatten Dir dann die Kosten. Simone