pup5i
Lieber Dr. Busse, Wir ziehen ins Ausland in eine Wohnung in einem älteren Haus. Bei Vertragsabschluss wurde uns ein Gutachten über die Bleibelastung der Wohnung vorgelegt. Dieses hat ergeben, dass der Grenzwert teilweise überschritten war, vor allem in Lackierungen von Türen in fest eingebauten Wandschränken. Man sagte uns, dass sei aber nicht schlimm, solange unsere Kinder nicht daran lecken würden und solange nichts herunterblättert, was mir bei der Besichtigung nicht aufgefallen ist. Ist es wirklich so harmlos? Meine Kinder sind 3 Jahre sowie 6 Monate. Vielen Dank im Voraus!
Liebe P., was ist den das, ein Gutachten über die "Bleibelastung" einer Wohnung? Das wäre doch nur relevant, wenn im Haus alte Bleirohre vorhanden wären, die Blei ins Trinkwasser abgeben würden. Alles Guet!
pup5i
Die Rohre bzw. das Trinkwasser wurden nicht untersucht, sondern es ist dort gesetzlich vorgeschrieben, dass Mieter oder Käufer über die Höhe der Bleibelastung der Wohnung in Wänden, Türen, etc. durch alte Anstriche informiert werden. Und dort wurden eben teilweise erhöhte Werte in Wänden und in Holzlackierungen gefunden. Angeblich sei es nicht so schlimm, da bereits wèitere Schichten Farbe oder Lack darüber sind und die Kinder den enthaltenen Blei nur aufnehmen würden, wenn die Farbe herunterblättert. Haben Sie von chronischen Vergiftungen durch Blei in Wand- oder Türanstrichen gehört? Muss ich mir da wirklich keine Sorgen machen?
21sep2010
Bei uns ist das Treppenhaus noch so gestrichen. Uns wurde nur gesagt, beim abhobeln bzw ab machen der Farbe, einen Mundschutz zu tragen und es von einem Profi machen zu lassen.Ansonsten wurde uns nichts weiter gesagt