Mitglied inaktiv
lieber dr. busse, beim surfen durch ihr forum fiel mir eine antwort auf, bei der ich ein wenig stutzte. sie empfahlen den beifahrerairbag abschalten zu lassen um weiterhin den reboardsitz nutzten zu können. bei uns war damals das gleiche problem vorhanden. die werkstatt hätte den airbag problemlos abschalten können, die HAFTPFLICHTVERSICHERUNG wies uns jedoch auf einen nur noch eingeschränkt vorhandenen versicherungsschutz hin. bitte überprüfen sie nochmals ihre information. wir haben damals das kind auf dem rücksitz gegen fahrtrichtung angeschnallt. es ging problemlos. mit freundlichen grüssen gudrun pinke
Liebe Gudrun, ich bin mir bewußt, das das ein Kompromiss ist, ideal wäre ein Auto, das den Kindersitz erkennt und dann den Airbag nur zeitweise abschaltet. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
lieber dr. busse das mit dem kompromiss ist mir klar. mein hinweis sollte eher darauf zielen, dass unsere haftpflichtversicherung den versicherungsschutz einschränken wollte. man muss also vorher mit seiner versicherung ein gespräch führen, damit es hinterher nicht zu unliebsamen überraschungen kommt. tschüss gudrun