CSOPK
Guten Morgen, vermutlich bin ich hier mit meiner Frage nicht ganz richtig, habe aber in den Elternforen auch keine passende Gruppe gefunden. Meine Frage richtet sich an Eltern, deren Kinder privat versichert sind. Und zwar ist es bei eurem Kinderarzt auch üblich, dass er sich den Eintrag in den Impfpass gesondert bezahlen lässt? Wir hatten vor wenigen Monaten wegen Wohnortwechsel den Kinderarzt auch gewechselt. Dieser lässt sich aber mit etwas um die 5 EUR als GOÄ 70 die Einträge für Impfpass und UHeft noch zusätzlich bezahlen. Meine PKV sagt, dass diese Einträge mit der zugrunde liegenden Tätigkeit abgegolten sei. Mein Kinderarzt wiederum sagt, dass er das abrechnen darf und er ja auch die Dokumentationspflicht hat. Mir geht es weniger um die Beträge, vielmehr um die Frage, was denn nun richtig ist. Lt. Kinderarzt sind wir nartürlich die einzigen, bei denen die PKV diese Kosten nicht anerkennt. :-) Allerdings sind unsere Kinder rundum sorglos mit allen Tarifoptionen bei einer guten Gesellschaft versichert.
Liebe C., dafür bin ich leider kein Spezialist und bei Bedarf kann Ihnen die entsprechende Landesärztekammer Auskunft geben. Alles Gute!
Ansgar22
Guten Morgen, die Ziffer darf meines Wissens nur bei Neuausstellung eines Impfpasses abgerechnet werden. Folgendes habe ich gefunden: "Eintragungen in den Impfpass sind nicht berechnungsfähig. Für die Neuausstellung kann aber Nr. 70 GOÄ berechnet werden". Ich würde das nicht bezahlen, außer er hat den Pass neu ausgestellt. Viele Grüße
Ansgar22
In den GOÄ selber heißt es: "Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpaß nicht berechnungsfähig." Die PKV hat demnach Recht und der Arzt unrecht!
CSOPK
Hallo Ansgar, das hatte ich auch gefunden über google. Als Patient hängt man da zwischen zwei Stühlen. Grundsätzlich glaube ich auch, dass meine Versicherung da richtig liegt, aber das ganze Thema Abrechnung ist recht komplex. Da will ich gar nicht ausschließen, dass Kinder- und Jugendärzte ggf. abweichende Regelungen haben. Mich hätte da nur von anderen interessiert, ob deren Kinderarzt sich die Eintragung in UHeft und Impfpass auch gesondert bezahlen lässt. Wenn das gelebte Praxis ist, wäre es für mich in Ordnung. Wenn es aber ne Sache ist, dass da unberechtigt Geld erhoben wird, dann bin ich damit auch nicht einverstanden.
CSOPK
Hallo Ansgar, lt. Rechnung nimmt der gute Arzt für die Impfung folgende GoÄ in seiner Rechnung auf GoÄ 1, 7, K1 (Zuschlag für Kleinkind), 375 und 70 für den Eintrag.
Ansgar22
Ich schaue heute Abend mal in die Rechnungen...