Manu1978
Sehr geehrter Herr Dr. Heininger, aus gesundheitlichen Gründen habe ich meinen inzwischen 4 jährigen Sohn noch nicht impfen lassen. Jetzt hatte er aber vor 2 Wochen eine Platzwunde an der Stirn und auf unseren Wunsch hin hat unsere Kinderärztin ihm die Einzelimpfung Tetanol Pur verabreicht. Jetzt mussten wir aber im Nachhinein erfahren, dass dieser Impfstoff in Deutschland inzwischen nicht mehr vermarktet wird. 1. Frage: Dürfen wir nachträglich auf einen Kombinationsimpfstoff (3-fach oder 6-fach?) zurückgreifen ohne das es zu einer Überimpfung mit Tetanus kommt? 2. Frage: Das Europäische Arzneihandbuch schreibt einen Grenzwert von 1,25 Miligramm Aluminium pro Impfdosis fest. Auf dem Beipackzettel von Tetanol Pur steht aber unter Adjuvans: adsorbiert an Aluminiumhydroxyd 1.5 mg. Wurde dieser Grenzwert bei dieser einzelnen Impfung überschritten? Andere Quellen im Internet nennen bei einer Impfung mit Tetanol Pur einen Aluminiumgehalt von 0,5 mg. Besteht ein Unterschied zwischen Aluminiumhydroxyd und dem reinem Aluminiumgehalt? Muss evtl der reine Aluminiumgehalt aus dem Aluminiumhydroxyd rausgerechnet werden? Jetzt habe ich große Sorge, dass mein Kind mit nur einer Impfung zu viel Aluminium abbekommen hat zumal ja noch weitere Impfungen folgen werden. Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen, Manu M.
Hallo 1) Ja. 2) Ich bin kein Apotheker und kenne diese Regulierung nicht. Prinzipiell ist es aber so, wenn ein Impfstoff zugelassen ist darf er auch angewendet werden. Dass bei Gabe von Einzelimpfstoffen mehr Begleitsubstanzen verabreicht werden als bei Kombinationsimpfstoffen ist ja gerade eines der Argumente gegen Einzel- und für Kombinationsimpfstoffe. Aber das ist ja keine neue Erkenntnis, wird aber von Befürwortern von Einzelimpfstoffen leider nicht immer offen kommuniziert… Alles Gute!