Jenna1989
Sehr geehrter Herr Dr. Heininger, wir stecken mitten in der ersten ICSI und ich hatte immer die Information, dass es keine erneute Rötelimpfung benötigt, wenn man in der Kindheit zweimal geimpft wurde. Ich bin 1989 geboren. Laut Impfausweis war eine Impfung 1991 und eine zweite 1995. Nun habe ich schon ein paar Mal gelesen, dass man sie 10 Jahre später auf alle Fälle auffrischen muss. Ich habe nun etwas Angst bezüglich unserer ICSI. Denn sollte nun mein Impfschutz wirklich nicht mehr gegeben sein ist das ja sehr gefährlich für das Kind. Können Sie mir sagen ob es stimmt, dass mein Impfschutz nicht mehr gegeben ist?
Hallo, Wer in der Kindheit zweimal gegen Röteln geimpft wurde, oder auch später, gilt als ausreichend geschützt. In dieser Situation sind keinerlei Massnahmen, weder eine Überprüfung des Impfschutz es noch eine erneute rütteln Impfung erforderlich. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Glück!
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