Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

besteht die Möglichkeit?

Frage: besteht die Möglichkeit?

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Hallo Frau Höfel, Ich habe am 02.03.22 einen Schnelltest Zuhause gemacht der leicht positiv war. Am 09.03.22 einen bei meinem Frauenarzt der ebenfalls positiv war und da befand ich mich laut Ärztin in der 5ssw (errechneter ET 14.11.2022 laut FA). Ich hatte laut App und laut Ovulationstest am 18.02.22 meinen Eisprung. War zu dem Zeitpunkt noch mit meinem Partner zusammen, haben uns aber kurz darauf getrennt weil Dinge vorgefallen sind.. Daraufhin habe ich jemanden neuen kennengelernt man hat sich gut verstanden und wie der dumme Zufall es wollte kam es zum GV am 26.02.22, wir haben verhütet mit Kondom,dieses ist aber gerissen und am 27.02.22 wurde sogar direkt die Pille danach eingenommen. Die Wahrscheinlichkeit von der neuen Bekanntschaft schwanger zu sein ist doch sehr gering oder?


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe Bubble, ich kann Kollegin Andrea nur zustimmen. Liebe Grüße Martina Höfel


Andrea6

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Bei GV mit 2 Partnern innerhalb weniger Tage kann nicht durch Herumrechnen und Spekulieren einer von beiden als Vater eindeutig bestimmt bzw. ausgeschlossen werden. Der zum Unterhalt aufgeforderte Expartner wird also gut daran tun, zuvor einen Vaterschaftstest zu verlangen...


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