Mama1179
Guten Tag Wenn ich richtig informiert bin, hat ein Kind 5 Minuten Eigenschutz in der Sonne. Mit einer LSF50 Creme, 250 Minuten. Die aber nie voll ausgereizt werden sollten. Und es sollte nach spätestens 2 Std nachgecremt werden. Besonders beim Wasserbaden oder Schwitzen?! Ich creme meinen Sohn(3)um kurz vor acht ein, kurz nach acht ist er dann im Kindergarten. Zwischen 9.30/10.00 gehen die Kinder hinaus bis ca.11.15/11.30. In der Zeit wird von den Erzieherinnen, nicht nachgecremt. Auf meine Frage, warum nicht, wurde gesagt, wir haben als Erziehungsberechtigte unterschrieben für Sonnenschutz zu sorgen. Das ändert doch nichts daran, dass die Kinde nachgecremt werden müssen. (es sollte ja auch Sonnencreme hinterlegt werden) Ich bin ja nicht anwesend, um mein Kind nachzucremen, so das es gut geschützt ist. Wie verhalte ich mich jetzt? Mit freundlichen Grüßen Mama
es gibt keine klare Vorschrift zum Zeitpunkt des Nachcremens; dieses sollte immer nach Aufenthalt im Schwimmbad,Meer oder nach dem Abduschen erfolgen! bis 11.30 Uhr sollte der morgendliche UV-Schutz ausreichend wirksam sein!
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