Blonder-Engel
Hallo Herr Dr. Kniesburges, meine Tochter ist per Kaiserschnitt zur Welt gekommen. Wie ist es bei der zweiten Schwangerschaft? Gibt es da auch wieder einen Kaiserschnitt? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Wenn der Grund nicht mehr besteht,der für den ersten KS verantwortlich war haben Sie ca. 70% Chance Ihr Kind vaginal zu bekommen - außer das Kind liegt am ET in BEL,dann würde sich die Klinik für einen KS entscheiden. Grüße Silke Westerhausen
blauerVogel
Wenn du das nicht willst, dann nicht :-) Naja, wenn du eine normale Schwangerschaft hast, dann spricht nix gegen eine spontane Geburt!
nessi02
Ich hatte bei meiner ersten Tochter auch einen Kaiserschnitt. Die zweite kam dann spontan zur Welt....Kommt wahrscheinlich auch darauf an warum ein Kaiserschnitt gemacht wurde.
Gina84
Da kann sich das KH gerne für einen KS entscheiden, da muss ich deswegen ja noch lange nicht mitmachen. Warum kann man ein Kind problemlos spontan nach KS gebären, aber ein BEL-Kind nicht? Das frag ich mich jedes mal wieder, wenn sie das hier schreiben. Ausser der eine Grund: Kundenbindung, fällt mir nichts ein.
Hallo, Ihr Ton ist ein wenig scharf für ein geburtshilfliches Forum... Zunächst einmal habe ich nicht im Einzelfall geantwortet ,sondern das allgemein gültige Procedere beschrieben. Jede Klinik ist an Leitlinien mehr oder weniger gebunden - diese Leitlinien beschreiben eine relative Kontraindikation einer Geburt aus BEL bei Zustand nach KS. Wie jede Klinik dies aber handhabt ist individuell und wenn die Frau unterschreibt,dass sie sich gegen sprechende Leitlinien widersetzt ist dies auch kein Problem. Abgesehen davon ist es inzwischen (leider) sehr schwierig eine Klinik zu finden ,die Geburten aus BEL spontan durchführt,geschweige denn bei Zustand nach KS. In unserer Klinik gehören übrigens Geburten aus BEL zum Standard und sind kein Exoticum und wir sind auch offen dafür bei Zustand nach KS,doch dies wird immer im Individualfall zusammen mit der Frau besprochen. Grüße Silke Westerhausen
blauerVogel
Die Krankenhäuser können es einfach nicht mehr. Die Ärzte haben Angst vor Klagen, die Hebamme steht unter dem Arzt. Und wenn der Arzt Angst vor einer Klage hat, geht er lieber auf Nummer sicher. Und dann wird eben geschnitten. Und die Frauen sind zu informiert und haben alles Angst. Und ihnen ist nicht klar, dass man auch "nein" sagen kann. Dabei ist das Krankenhaus auch nur ein Dienstleistungsunternehmen und das kann man wechseln wenn es nicht passt. Bleib ja auch nicht bei meinem Friseure wenn er mir nicht passt...
Gina84
Scharf, weil jemand kritisch hinterfragt? Ja und dann, wenn keine Klinik mit macht? Werde ich dann dazu gezwungen, eine große Bauchop zu machen, weil keiner sich mehr die Mühe machen will und ein "Schnitterl" ja gleich gemacht ist. Gut das es (noch) Alternativen gibt, neben Kliniken, die über MEINEN Körper entscheiden wollen.
Hallo, "Wenn keine Klinik mitmacht" suchen Sie sich die nächste...wenn Sie mit Ihrem Automechaniker nicht zufrieden sind suchen Sie sich auch einen anderen... Sie werden zu keiner Bauch OP gezwungen,denn die erste Voraussetzung dafür ist die schriftliche Einverständniserklärung der Frau. Ist das Leben des Kindes in Gefahr kann nur ein richterlicher Beschluss für den KS sorgen,ansonsten wird keine Frau der Welt gezwungen. Grüße Silke Westerhausen
Gina84
Oh... dann fand mein KS nicht statt, weil es in diesem Krankenhaus keine einzige Unterschrift zu finden sein wird!! Ich bin belogen und hintergangen worden und dann auch noch einfach mal festgebunden, obwohl ich nach der vereinbarten Spinalen gebettelt habe, eine Vollnarkose bekommen! Und dabei habe ich mir meine Beleghebamme gut ausgesucht, die wohl einfach wieder ins Bettchen wollte. Soviel zu kein Zwang! Und wenn man die Augen wirklich aufmacht und die Geburtsberichte liest, dann laufen hier in Deutschland viele verstörte, traumatisierte Frauen herrum, die nur noch stammeln können: "Aber wir wurden gerettet!" Schön, wenn es bei ihnen evtl. nicht so ist.
Hallo, Es ist schade wenn Sie ein traumatisches Geburtserlebnis hatten - hier hilft oftmals ein (auf)klärendes Gespräch mit dem beteiligten geburtshilflichen Personal,um auch mögliche Missverständnisse aus der Welt zu räumen. Wenn eine Notsituation während der Geburt für das kind besteht geht man von einer Einwilligung der Mutter aus und die Rettung des Kindes geht über die Einwilligung der Mutter hinaus (s. auch Dammschnitt). Ich kann mir nur erklären,dass es bei Ihnen evtl zum Not-KS kam,deshalb die Vollnarkose und die mangelnde unterschrift - nichtsdestotrotz sollte natürlich im Nachhinein dem Elternpaar erklärt werden warum,weshalb was und zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wurde - im Notfall entfällt oftmals die Erklärung mangels Zeit,doch diese kann nachgeholt werden.... Grüße Silke Westerhausen
Lina_100
Das versteh ich nicht: keine Unterschrift aber eine Spinale vereinbart?
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