Frage im Expertenforum Geburt an Silke Westerhausen:

Ab welcher SSW wird die Geburt nicht mehr aufgehalten?

Silke Westerhausen

 Silke Westerhausen
Beleghebamme der Frauenklinik in Herne

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Frage: Ab welcher SSW wird die Geburt nicht mehr aufgehalten?

Tanja_K.

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Hallo, ich bin momentan in der 33 SSW schwanger und mich würde interessieren ab welcher SSW wird nicht mehr mit allen Mitteln versucht die Geburt aufzuhalten? Der Kleine wiegt 2400g und vor 2 Wochen bekam ich die Lungenreife wegen der Vorgeschichte. (Fehlgeburt 20 SSW und Frühgeburt 26SSW) Ich habe seit der 14 SSW eine Cerclage drin ... Momentan ist noch alles stabil. Für mich wäre es das schlimmste wenn ich Tokolyse bekommen müsste da es damals bei meinem Sohn echt das schlimmste war , was ich je erlebt habe. Deswegen interessiert ab wann eine Geburt nicht mehr aufgehalten wird und habe ich überhaupt das Recht zu sagen ich möchte auf keinen Fall Tokolyse bekommen? Der Druck wird jeden Tag stärker und ich habe oft einen harten Bauch und denke es wird nicht mehr allzu lange gehen ... Viele Grüße Tanja


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo, Eine Tokolyse wird normalerweise ab 34+0 SSW nicht mehr gegeben - bei akuten Frühgeburtsbestrebungen und mangelnder Lungenreife sollte die Mutter zum Wohl des kindes einer Tokolyse zustimmen,zumindest bis die Lungenreife abgeschlossen ist. Dies ist aber bei ihnen nicht der Fall,insofern können Sie sich entspannt zurücklehnen. Eine Alternative wäre die Gabe von Bryophyllum - sprechen Sie mit Ihrer Hebamme und/oder FÄ. Alles Gute, Grüße Silke Westerhausen


anni1002

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Ja, du darfst selbst entscheiden, ob du eine Tokolyse haben möchtest. Rechtlich gesehen stehst du und dein Körper und deine Gesundheit über der des ungeborenen Kindes. Du dürftest selbst bei abfallenden Herztönen einen für das Kind notwendigen Kaiserschnitt ablehnen. Und ohne deine Einwilligung machen Ärzte gar nicht mit und an deinem Körper. Also von daher DU entschiedest das sonst keiner. die Ärzte beraten dich nur. und machen dann das was du möchtest. Bis zu welcher Woche eine Tokolyse empfohlen wird, weis ich jetzt nicht.


Vanillepudding

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Ich hatte auch vorzeitige Wehen und lag monatelang im KH. Hatte auch Tokolyse. Bei mir hat man bei 34+1 die Wehenhemmer abgestellt. Es hieß immer ab 34+0 bzw. 34+1 könnten die Kinder kommen, da soweit die Lungen ok sind und alles andere auch. Ab da will man ansich kein Risiko mehr für die Mutter eingehen. Deswegen denke ich bei spätestens 34+0 wird man deine Geburt nicht mehr aufhalten. Eventuell auch schon eher nicht...vor allem, wenn du gar keine Toko willst.


Silke Westerhausen

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Hallo, Ich muss Ihnen leider widersprechen - die Mutter hat zwar ein sehr großes Mitspracherecht,was auch gut ist,doch wenn das kindeswohl gefährdet ist geht das Wohl des kindes vor gegenüber dem Wunsch der Mutter - sprich: bei drohender fetaler Asphyxie ,bei der ein KS nötig ist kann die Mutter den KS nicht verweigern - dieser kann notfalls per richterlichem Beschluss "erzwungen" werden. Grüße Silke Westerhausen


edina

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Ein als schwer behindert eingestuftes Kind kann aber bis zum Einsetzen der Wehen im Mutterleib getötet werden. Hier sieht man die paradoxe Situation ganz deutlich!! Was ist hier mit dem Kindeswohl??? Lg Edith


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo, Das ist ein anderes Problem,aber auch hier hat die Mutter bzw die Eltern die Verantwortung bzw trifft die Entscheidung. Generell muss man sich auch fragen:wieviel Kindeswohl hat ein schwerbehindertes Kind? Das wiederum ist ein ethisches Problem. Wenn ein gesundes Kind gefährdet ist - im Bauch oder außerhalb - muss es geschützt werden,von wem auch immer. LG Silke Westerhausen


anni1002

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Natürlich kann es einen richterlichen Beschluss geben, aber der muss dann auch erstmal beantragt und genehmigt werden, und bei akuter Gefahr, zB nach einer Plazentaablösung, dürfte es da dann auch zu spät sein. Und bei anderen Indikationen, die nur eventuell, vielleicht einen KS rechtfertigen, ( Geburtsstillstand, fragwürdige Herztöne) wäre ein richterlicher Beschluss zum "Wohle" des Kindes und gegen das Recht der Mutter auf körperliche Unversehrtheit sehr fragwürdig. Hatten sie denn schonmal so einen Fall, wo dann ein Richter einen Kaiserschnitt beschlossen hat. ( also Vorrausgesetzt, die Mutter war noch bei Bewustsein und bei Sinnen)


Silke Westerhausen

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Hallo, Zunächst einmal haben die Ärzte einen hippokratischen Eid geschworen,dass sie Leben retten. Diesem Eid gehen sie tagtäglich nach - bei akuter Gefahr wie zB bei einer vorzeitigen Plazentalösung ist das Leben der Mutter und das des Kindes in Gefahr,insofern erübrigt sich jegliche Diskussion - hier wird eine Notsectio durchgeführt und fertig. Bei fragwürdigen herztönen erübrigt sich die Diskussion ebenfalls,denn diese stellen keine Indikation zum KS dar - hier gibt es noch andere Untersuchungen,ebenso bei einem Geburtsstillstand. Die Behauptung von Ihnen war ja,dass die Mutter bei absoluter Sectioindikation diese verweigern kann und das kann sie nicht - ja,ich habe es schon erlebt dass der KS aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchgeführt wurde. Grüße Silke Westerhausen


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