Frage im Expertenforum Frauenarzt / Frauenärztin an Dr. med. Christiane Mallmann:

Sorge um Ungeborenes bei Arbeit an Grundschule

Frage: Sorge um Ungeborenes bei Arbeit an Grundschule

Teddy27

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Sehr geehrte Frau Dr. Mallmann, ich bin aktuell schwanger mit meinem ersten Kind und hatte heute (8+1) meinen ersten Termin beim Gynäkologen. Soweit war zum Glück alles in Ordnung, auch ein Herzschlag war zu sehen. Ich leide an PCOS und Adenomyose, mein Leben lang hieß es vonseiten der Frauenärzte, ich könne nur mit externer Hilfe schwanger werden. Nun hat es glücklicherweise spontan geklappt, jedoch bin ich entsprechend besorgt um unser kleines Wunder. Ich arbeite als Grundschullehrerin in einer 1. Klasse und war eigentlich davon ausgegangen, ein Beschäftigungverbot zu bekommen (dies wurde mir früher vonseiten meines Gynäkologen so kommuniziert). Nun meinte er jedoch, dass ich weiter unterrichten soll, solange ich keine zu schlimmen Schwangerschaftsbeschwerden habe.  Gegen Masern, Röteln, Windpocken und Keuchhusten habe ich Antikörper. Allerdings habe ich große Angst, mich unwissentlich mit Ringelröteln oder auch CMV (viele meiner Schüler haben kleine Geschwister) anzustecken.  Ich bin immer gerne in die Schule gegangen, aber nun extrem müde und vor allem einfach sehr besorgt um mein ungeborenes Kind. Durch das junge Alter meiner Schüler ist es schwierig, Abstand zu halten. Permanent suchen die Kinder den Körperkontakt zu mir und natürlich werde ich auch mal angehustet o.ä. Wie beurteilen Sie meine Situation? Kann ich guten Gewissens weiterhin unterrichten, ohne mein Kind zu gefährden? Ist meine Besorgnis überzogen? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße 


Dr. med. Christiane Mallmann

Dr. med. Christiane Mallmann

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Guten Tag, herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Sie sollten in jedem Fall zunächst die Schulleitung von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Daraufhin muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erfolgen. Ggf. muss man den Arbeitsplatz anpassen und Schutzmaßnahmen einleiten- individuelle Faktoren wie Schulform und Alter der Kinder werden hier berücksichtigt. Der Immunstatus ist natürlich äusserst wichtig in dieser Situation. Auch die Immunität für Ringelröteln und CMV sollte getestet werden. Schließlich kann durch den überbetrieblichen Dienst eine individuelle Beurteilung und Beratung erfolgen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann abschließend beurteilt werden, ob z.B. der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder keine weitere Beschäftigung erfolgen darf. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot wird dann ausgesprochen, wenn aufgrund individueller schwangerschaftsbedingter Umstände eine Fortführung der Arbeit eine Gefährdung für die Schwangere bedeuten würde. Das kann z.B. bei gegebenem Anlass durch Ihren Gynäkologen ausgesprochen werden. Kurzum, sie sollten als schwangere Grundschullehrerin unbedingt die Schwangerschaft der Schulleitung melden, um eine offizielle Gefährdungsbeurteilung einschließlich einer Beurteilung des Infektionsrisikos zu erwirken. Alles Gute für Sie und eine schöne Schwangerschaft!


Teddy27

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Sehr geehrte Frau Dr. Mallmann,  zunächst einmal ganz herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung zu meinem Anliegen! Ich habe mich zwischenzeitlich beim für mich zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst meines Bundeslandes gemeldet. Dort wurde mir mitgeteilt, dass Ringelröteln und CMV für die Arbeit an Grundschulen (auch im Falle von Erstklässlern) mittlerweile nicht mehr als relevant für ein Beschäftigungverbot angesehen werden (außer im Fall eines akuten, bekannten Ringelröteln-Infekts an der Schule). Nun habe ich auch die Ergebnisse des Bluttests vom Frauenarzt erhalten. Es wurde festgestellt, dass ich gegen das Zytomegalievirus nicht immun bin. Ich bin sehr durcheinander, da mich mein Gynäkologe stets vor den Gefahren einer CMV-Infektion in meinem Beruf gewarnt hatte (Stichwort jüngere Geschwisterkinder meiner Schützlinge, Körperflüssigkeiten), davon nun aber nichts mehr wissen möchte. Wie beurteilen Sie die aktuelle Situation? Ist das Risiko einer Ansteckung wirklich derart gering, dass es ausreicht, sich einmal öfter die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren? Oder sollte ich mir noch eine Zweitmeinung einholen? Wie bereits beschrieben, bin ich aufgrund meiner beiden Vorerkrankungen sehr besorgt um mein Baby. Haben Sie vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße und einen schönen Nachmittag 


Dr. med. Christiane Mallmann

Dr. med. Christiane Mallmann

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Ich kann mir vorstellen, dass die unterschiedlichen Informationen Sie beunruhigen. Bei fehlender CMV-Immunität kann eine Primärinfektion, vor allem während der Frühschwangerschaft, zu fetalen Komplikationen führen. Die Übertragung erfolgt besonders durch sehr engen Kontakt, durch Schmierinfektionen mit infektiösem Material, wie z.B. Füttern, Windeln wechseln usw. Dies ist natürlich besonders kritisch im beruflichen Kontext mit sehr kleinen Kindern, vor allem aber auch schwangere Frauen, die bereits Kinder haben, sollten unbedingt aufgeklärt werden über das Risiko und Hygienemaßnahmen. Im Grundschulalltag kann es sicher auch mal zu engerem Kontakt kommen, jedoch wird das Risiko nach aktueller Datenlage niedriger eingeschätzt, als z.B. bei der Betreuung von Kleinkindern. Konsequente Hygienemaßnahmen sind dennoch natürlich unerlässlich. Ob darüber hinaus individuelle Schutzmaßnahmen oder eine Anpassung Ihrer Tätigkeit sinnvoll wäre, sollte in ihrem persönlichen beruflichen Kontext geprüft werden. Ich kann gut verstehen, dass Sie aufgrund Ihrer Vorgeschichte mit PCOS und Adenomyose besorgt sind- Im Bezug auf ein erhöhtes Infektionsririko stellen sie aber keinen zusätzlichen Risikofaktor dar.  Falls Sie das Gefühl haben, dass SIe die unterschiedlichen Einschätzungen weiterhin stark verunsichern, kann natürlich eine Zweitmeinung eine Option darstellen. Weiterhin alles Gute!


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