Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht können sie mir weiterhelfen aber vielleicht bin ich auch falsch hier. Ich bin neu hier und hätte eine Frage. Ich bin momentan in der 13. SSW und befinde mich noch in einer dualen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen, durch Blutungen und Mobbing im Betrieb. Ich übe einen Bürojob aus. Nun wollte ich fragen, ob das Beschäftigungsverbot nur die betrieblichen Tätigkeiten betrifft oder auch die Berufsschule? Ich habe zweimal in der Woche Schule und momentan als Distanzunterricht. Falls irgendwann der Präsenzunterricht wieder bekommt währe es problematisch, durch die Beschwerden und Blutungen. Deswegen wollte ich mich erkundigen, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot nach dem Paragraphen 16 Absatz 1 im Mutterschaftgesetz auch für die Berufsschule greift oder da noch eine zusätzliche Bescheinigung benötigt werden würde.
Ich bedanke mich im Voraus! PS: Mein Frauenarzt beziehungsweise auch das ganze Personal ist aufgrund von Betriebsurlaub momentan geschlossen deswegen frage ich hier
Wenn das Beschäftigungsverbot im Zusammenhang mit der Blutung besteht, gilt es auch für die Berufsschule. Gruß Dr. Mallmann